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Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) besteht als
Körperschaft des öffentlichen Rechts seit 1991. Eine Satzung regelt ihre Verfassung
sowie ihre Aufgaben und Befugnisse. Die Kassenärztliche Vereinigung hat die
vertragsärztliche Versorgung einschließlich der vertragspsychotherapeutischen Versorgung
sicherzustellen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertragsärztlichen Leistungen zu
gewährleisten und die Interessen der Vertragsärzte als Berufsgruppe wahrzunehmen. Dies
umfaßt in erster Linie eine Schutzfunktion zugunsten des Vertragsarztes und die Rolle als
Mittler vertragsärztlicher Interessen gegenüber Krankenkassen.
Ordentliche Mitglieder sind die niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten,
außerordentliche Mitglieder alle sonstigen im Arztregister eingetragenen Ärzte des
Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.
Deren Selbstverwaltung gliedert sich in die Organe Vertreterversammlung (VV) und Vorstand.
Die Verwaltung der KVMV wird von einer Geschäftsstelle und Kreisstellen
wahrgenommen.
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