Zum 1. September 2015 hat die KVMV mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern eine Rahmenvereinbarung zur ambulanten ärztlichen Versorgung der im Asylbewerberleistungsgesetz genannten Leistungsberechtigten und zur Unterstützung bei der medizinischen Erstaufnahmeuntersuchung und ggf. notwendigen kurativen Behandlung von Flüchtlingen in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach § 75 Abs. 6 SGB V und § 4 AsylbLG sowie § 62 AsylVfG geschlossen.
Das bedeutet, dass diese Rahmenvereinbarung die Versorgung von Asylbewerbern in den Praxen, in Gemeinschaftseinrichtungen sowie im Not- und Bereitschaftsdienst als auch die Versorgung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und Notunterkünften (NUF) regelt.
Zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen können neben Vertragsärzten auch Nicht-Vertragsärzte (z.B. pensionierte Ärzte) und Ärzte aus stationären Einrichtungen an dieser Vereinbarung teilnehmen. Die Regelungen für Vertragsärzte gelten für diese Ärzte entsprechend.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die zuständigen Gruppenleiter der Fachgruppen-Bereiche in der Abrechnungsabteilung und die Mitarbeiter der Vertragsabteilung gern auch telefonisch zur Verfügung.
|
|
- Rahmenvereinbarung zur ambulanten ärztlichen Versorgung der im Asylbewerberleistungsgesetz genannten Leistungsberechtigten und zur Unterstützung bei der medizinischen Erstaufnahmeuntersuchung und ggf. notwendigen kurativen Behandlung von Flüchtlingen in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen in MV
zwischen der KVMV, Innenministerium und Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern – gültig ab 01.09.2015
|
743 kB
|
|
Behandlung von Asylbewerbern in Praxen, Gemeinschaftseinrichtungen sowie im Not- und Bereitschaftsdienst |
- Schnellübersicht für die Behandlung der Asylbewerber nach § 4 AsylbLG
|
66 kB
|
- Übersicht der Kostenträger
|
235 kB
|
- Kostenübernahme für Dolmetscherleistungen
(Handreichung des Innenministeriums und des Sozialministeriums) Stand: August 2016
|
286 kB
|
|
Behandlung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften |
- Handreichung des Sozialministeriums
|
410 kB
|
- Anlage 1: Informationen für Ärzte
|
112 kB
|
- Anlage 2: Ministeriumserlass nach § 62 AsylVfG
|
146 kB
|
- Anlage 3: Merkblatt zur Arzneimittelversorgung
|
182 kB
|
- Anlage 4: Anweisung für Impfstoffbestellungen
|
153 kB
|
- Anlage 5: Durchführung öffentlich empfohlener Schutzimpfungen gem. STIKO
|
92 kB
|
- Anlage 6: Maßnahmenplan bei Infektionskrankheiten
|
287 kB
|
- Anlage 7: Rufbereitschaftsübersicht der Gesundheitsämter
|
65 kB
|
|
- Vorlaufblatt zur Abrechnung
|
45 kB
|
- Hinweis für niedergelassene Ärzte mit Sprechstunden in Notunterkünften (NUF)
|
129 kB
|