Die Teilnahmeerklärungen der Versicherten sollen den jeweiligen Ersatzkassen im Original
vorliegen.
Gemäß § 5 (8) des Vertrages sind die Teilnahmebescheinigungen der KVMV zu übermitteln.
Darüber hinaus hat die GEK die Möglichkeit eröffnet, dass die Teilnahmeerklärungen
auch direkt an die GEK gesendet werden können. Hierzu werden von der Kasse Freiumschläge
zur Verfügung gestellt.
Die Freiumschläge können bei der jeweiligen Kreisstelle
angefordert werden.
Für beide Verfahren gilt, dass die Teilnahmeerklärungen möglichst innerhalb von 10
Tagen zu übermitteln sind. |