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  Home  >  Für Ärzte  >  Recht/Verträge  >  Verträge und Vereinbarungen  > 

Hautvorsorge

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  • Vertrag nach § 73 Abs.3 SGB V in Verbindung mit 73 c SGB V über die Durchführung eines Hautvorsorge-Verfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern und dem AEV- Arbeiter- Ersatzkassen- Verbande .V. Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern, handeln für seine Mitgliedskassen Gmünder ErsatzKasse, Die Profikrankenkasse für Bau- und Holzberufe, KEH - Ersatzkasse und Hanseatische Ersatzkasse (HEK) vom 17.08.2006
    - gültig ab 01.10.2006 bis zum 30.06.2008
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  • Vertrag über die Durchführung eines Hautvorsorge-Verfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nach § 73 Abs.3 SGBV in Verbindung mit § 73c SGBV zwischen der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft NORD und der KVMV vom 06.06.2007 - gültig ab 01.10.2006 bis zum 30.06.2008
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  • Liste der am Vertrag "Hautkrebsvorsorge" teilnehmenden Betriebskrankenkassen der BKK-VAG NORD - Stand: 01.04.2008
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  • Vertrag über die Durchführung eines Hautuntersuchungsverfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der KVMV und der Deutschen BKK vom 23.07.2007 - gültig ab 01.07.2007 bis zum 30.06.2008
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  • Vertrag über die Durchführung eines Hautvorsorge-Verfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nach § 73 Abs.3 SGBV in Verbindung mit § 73c SGBV zwischen der AOK Mecklenburg-Vorpommern und der KVMV vom 29.10.2007 - gültig ab 01.07.2007 bis zum 30.06.2008
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  • Vertrag über die Durchführung eines Hautvorsorge-Verfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nach § 73 Abs. 3 SGB V in Verbindung mit § 73 c SGB V zwischen dem IKK-Landesverband Nord, mit Wirkung für die IKK Nord und die IKK Direkt und der KVMV vom 21.12.2007 - gültig ab 01.01.2008 bis zum 30.06.2008
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