Impfvereinbarung mit der KKH über
die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen für Auslandsreisen und der
Schutzimpfung gegen Humane Papillomaviren (HPV)
vom 02.07.2007 - Inkrafttreten ab 01.06.2007
Die KKH hat § 2 der Vereinbarung: Schutzimpfung gegen
Humane Papillomaviren (HPV) für weibliche Versicherte im Alter von 18 Jahren bis zum 26.
Lebensjahr zum 30.06.2008 gekündigt. Für Patientinnen, bei denen die erste und/oder
zweite HPV-Impfung vor dem 30.06.2008 stattgefunden hat, wird eine Impfung zur
Vervollständigung der Impfserie zu Lasten der KKH akzeptiert.