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  Home  >  Für Ärzte  >  Recht/Verträge  >  Verträge und Vereinbarungen  >  Zufälligkeitsprüfung gemäß §106 SGB V

Zufälligkeitsprüfung gemäß §106 SGB V

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  • Vereinbarung über das Verfahren zur Durchführung der arztbezogenen Prüfung ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen auf der Grundlage von arztbezogenen und versichertenbezogenen Stichproben gemäß § 106 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 2 SGB V i.V.m. § 23 Abs. 8 der Prüfvereinbarung vom 12.09.2006
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