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Das Bundesversicherungsamt hat die City BKK als gesetzliche Krankenkasse zum 1. Juli 2011 geschlossen. Die City BKK hat alle Versicherten angeschrieben sich ab diesem Datum eine neue Krankenkasse zu suchen und gleichzeitig mitgeteilt, dass die Versichertenkarte ab dem 1. Juli 2011 ihre Gültigkeit verliert. In den Stammdaten für das 3. Quartal 2011 ist die Kassennummer der City BKK 61494 nicht mehr enthalten, so das die Software der Praxisverwaltungssysteme diese ab dem 3. Quartal 2011 nicht mehr als gesetzliche Krankenkasse erkennt.
Nach Angabe der City BKK haben bundesweit ca. 10 Prozent der Versicherten noch keine neue Kasse. In Mecklenburg-Vorpommern waren nach unseren Informationen bisher ca. 750 Versicherte wohnhaft. Um keine Lücke in der vertragsärztlichen Versorgung der Patienten entstehen zu lassen, haben die Spitzenverbände auf Bundesebene für das dritte Quartal 2011 folgende Übergangsegelung abgestimmt:
1. Zur Abrechnung der ärztlichen Leistungen
Legt ein Versicherter der geschlossenen City BKK bis zum Ende des Quartals keine gültige Chipkarte oder Anspruchsberechtigung seiner neuen Krankenkasse vor, sind ihm die Leistungen nach GOÄ in Rechnung zu stellen. Bei der ersten Inanspruchnahme ist der Patient auf die Pflicht zur Kostenübernahme hinzuweisen. Diese Regelung gilt auch für ärztliche Leistungen, die aufgrund eines Überweisungsscheines, der zu Lasten der geschlossenen City BKK ausgestellt wurde, erbracht werden.
2. Zur Verordnung von Leistungen auf vereinbarten Vordrucken
Bei Vorlage der Chipkarte der geschlossenen City BKK sind bis zur Vorlage einer Chipkarte der neuen Krankenkasse, maximal bis zum Ende des Quartals Leistungen auf vereinbarten Vordrucken der Gesetzlichen Krankenversicherung zu verordnen oder zu veranlassen (z.B. Überweisungen, Krankentransport, Krankeneinweisung, Krankengymnastik).
Dabei sind die Bezeichnung, das Institutionskennzeichen 109538019 für die geschlossene City BKK, die Patientendaten (Name, Geburtsdatum, PLZ, Versichertenstatus) und nach Möglichkeit die bisherige Versichertennummer anzugeben.
Für Versicherte der geschlossenen City BKK ist die vertragsärztliche Behandlung im 3. Quartal 2011 bei Vorlage der Versichertenkarte der City BKK nicht abzulehnen.
- GKV-Spitzenverband: Merkblatt für Leistungserbringer
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- GKV-Spitzenverband: Leistungsübergang beim Krankenkassenwechsel von Versicherten der CITY BKK
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- GKV-Spitzenverband: Vereinbarung mit der KBV/KZBV zur ärztlichen Behandlung/zahnärztlichen Versorgung für ehemalige Versicherte der City BKK im 3. Quartal 2011
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- Vereinbarung der Partner der Bundesmantelverträge zur Inanspruchnahme und Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen bei Schließungen, Auflösungen oder Insolvenzen von Krankenkassen
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