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Zulassungsmöglichkeit in partiell geöffnetem Planungsbereich
Es wurde festgestellt, dass in den Planungsbereichen Rostock und Bad Doberan trotz einer Überversorgung für das Gebiet der Psychotherapie aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Mindestversorgungsquote noch Zulassungsmöglichkeiten für nur Kinder- und Jugendliche betreuende Psychotherapeuten bestehen (partielle Öffnung nach vorausgegangener Sperrung).
Die partielle Öffnung erfolgt gemäß § 23 der Bedarfsplanungs-Richtlinie-Ärzte mit der Auflage an den Zulassungsausschuss, dass Zulassungen nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten bzw. der erforderliche Versorgungsanteil erreicht ist. Vor diesem Hintergrund besteht für nur Kinder- und Jugendliche betreuende Psychotherapeuten im Planungsbereich Rostock und Bad Doberan die Möglichkeit, sich für eine Zulassung beim Zulassungsausschuss zu bewerben. Der Antrag sowie die vollständigen Zulassungsunterlagen müssen bis zum 15.04.2012 beim Zulassungsausschuss vorliegen.
Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
- berufliche Eignung
- Dauer der bisherigen ärztlichenTätigkeit
- Approbationsalter
- Dauer der Eintragung in die Warteliste
Der Zulassungsausschuss berücksichtigt nur solche Anträge, die nach der Bekanntmachung vollständig und fristgerecht abgegeben wurden.
Anordnung von Zulassungsbeschränkungen
Für das Fachgebiet Augenheilkunde im Planungsbereich Demmin wurde Überversorgung festgestellt. Damit wird der Planungsbereich Demmin für weitere Zulassungen im Fachgebiet Augenheilkunde gesperrt.
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