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  Home  >  Für Ärzte  >  Praxisservice  >  Niederlassungsberatung, Bedarfsplanung, Ermächtigungen, Ausschreibungen  >  Weiter- und Fortbildung bei der KVMV  > 

Allgemeinmedizin

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A) Inhalt und Umfang der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
B ) Finanzielle Förderung
I. Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
II. Pflichtfamulaturen von Medizinstudenten
C) Ansprechpartner für:
I. Stationäre Förderung
II. Freie Weiterbildungsstellen in Vertragsarztpraxen
III. Rotationsstellen für eine durchgängige Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin

 

  
A) Inhalt und Umfang der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
sind in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern (Fassung vom 05.11.1994 /Fassung vom 20.06.2005) geregelt.

 

B) Finanzielle Förderung
              
I. Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
Die Verbände der Krankenkassen Mecklenburg-Vorpommerns und die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern fördern paritätisch - mit einem Zuschuss von je 1020,- Euro/monatlich - die allgemeinmedizinische Weiterbildung in niedergelassenen Praxen.
Diese Förderung ist für eine begrenzte Stellenanzahl festgesetzt, die sich aus der Vereinbarung zur Förderung der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung ergibt, und ist zunächst bis zum 31.12.2008 zeitlich begrenzt.
Die Förderungsvoraussetzungen sowie weitere finanzielle Unterstützungen im Rahmen der Weiterbildung sind dem Statut über die Durchführung von Gemeinschaftsaufgaben und von Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 12. 12. 2007 mit Gültigkeit ab 01.01.2008 zu entnehmen. Die Antragstellung ist durch den Vertragsarzt, bei dem die Weiterbildung erfolgt, an die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern zu richten.
Die Förderung der Allgemeinmedizinischen Weiterbildung erfolgt auch im stationären Bereich. Die Antragsbearbeitung obliegt hier der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern.
Seit dem Jahr 2007 werden im Rotationsstellen für Weiterbildungsassistenten der Fachrichtung Allgemeinmedizin angeboten.
              
II. Pflichtfamulaturen von Medizinstudenten
Die Kassenärztliche Vereinigung gewährt Vertragsärzten für die Beschäftigung von Famuli in ihren Praxen auf Antrag mit Wirkung für die Zukunft einen monatlichen Zuschuss in Höhe von EUR 200,00. Der Zuschuss ist als Taschengeld für den Famulus bestimmt und wird an ihn unmittelbar ausgezahlt.
Zusätzlich wird bei Famulaturen in hausärztlichen Praxen ein Lenkungszuschlag in Höhe von EUR 50,00 je vollen Monat an den Studenten gezahlt. Weitere Bestimmungen sind dem Statut der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen.

 

C) Ansprechpartner für:
              
                   
I. Stationäre Förderung
Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern
Lankower Straße 6

19057 Schwerin
Tel. 0385/485290
             
II. Freie Weiterbildungsstellen in Vertragsarztpraxen
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Sicherstellung
Neumühler Strasse 22
PF 16 01 45

19091 Schwerin
Frau Meyerink Tel. 0385/7431-371
Frau Liborius Tel. 0385/7431-365
E-Mail: sicherstellung@kvmv.de
           
III. Rotationsstellen für eine durchgängige Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin

Klinik   

Anzahl der Rotationsstellen

IGZ Boizenburg GmbH
Vor dem Mühlentor 3
19258 Boizenburg  

mit 2 Rotationsstellen

HANSE-Klinikum Wismar GmbH
Störtebekerstraße 6
23966 Wismar

mit 5 Rotationsstellen

SANA-Krankenhaus Rügen GmbH
Calandstraße 7
18528 Bergen/Rügen

mit 2 Rotationsstellen

Universität Rostock
Schillingstraße 35
18057 Rostock

mit 5 Rotationsstellen / jährlich

HANSE-Klinikum Stralsund
Große Parower Str. 47-53
18453 Stralsund

mit 3 Rotationsstellen

Asklepios Klinik Parchim
J.-Brinckmann-Str. 8-10
19370 Parchim

mit 1 Rotationsstelle

KMG Klinikum Güstrow
Friedrich-Trendelenburg-Allee 1
18273 Güstrow

mit 1 Rotationsstelle

 

 

 

 

 

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