

|
 |
 |
|
| B) |
Finanzielle
Förderung |
|
|
|
|
I. |
Weiterbildung zum Facharzt für
Allgemeinmedizin |
|
|
Die Verbände der Krankenkassen
Mecklenburg-Vorpommerns und die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
fördern paritätisch - mit einem Zuschuss von je 1020,- Euro/monatlich - die
allgemeinmedizinische Weiterbildung in niedergelassenen Praxen.
Diese Förderung ist für eine begrenzte Stellenanzahl festgesetzt, die sich aus
der Vereinbarung zur Förderung der Allgemeinmedizin in der vertragsärztlichen Versorgung
ergibt, und ist zunächst bis zum 31.12.2008 zeitlich begrenzt.
Die Förderungsvoraussetzungen sowie weitere finanzielle Unterstützungen im Rahmen
der Weiterbildung sind dem Statut über
die Durchführung von Gemeinschaftsaufgaben und von Maßnahmen zur Sicherstellung der
vertragsärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung des Beschlusses
der Vertreterversammlung vom 12. 12. 2007 mit Gültigkeit ab 01.01.2008 zu entnehmen. Die
Antragstellung ist durch den Vertragsarzt, bei dem die Weiterbildung erfolgt, an die
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern zu richten.
Die Förderung der Allgemeinmedizinischen Weiterbildung erfolgt auch im
stationären Bereich. Die Antragsbearbeitung obliegt hier der Krankenhausgesellschaft
Mecklenburg-Vorpommern.
Seit dem Jahr 2007 werden im Rotationsstellen für Weiterbildungsassistenten der
Fachrichtung Allgemeinmedizin angeboten. |
|
|
|
|
II. |
Pflichtfamulaturen von Medizinstudenten |
|
|
Die Kassenärztliche Vereinigung gewährt
Vertragsärzten für die Beschäftigung von Famuli in ihren Praxen auf Antrag mit Wirkung
für die Zukunft einen monatlichen Zuschuss in Höhe von EUR 200,00. Der Zuschuss ist als
Taschengeld für den Famulus bestimmt und wird an ihn unmittelbar ausgezahlt.
Zusätzlich wird bei Famulaturen in hausärztlichen Praxen ein Lenkungszuschlag in
Höhe von EUR 50,00 je vollen Monat an den Studenten gezahlt. Weitere Bestimmungen sind
dem Statut der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen. |
| C) |
Ansprechpartner für: |
|
|
|
|
|
|
|
I. |
Stationäre Förderung |
|
|
Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern
Lankower Straße 6
19057 Schwerin |
| Tel. 0385/485290 |
|
|
|
|
|
II. |
Freie Weiterbildungsstellen in
Vertragsarztpraxen |
|
|
Kassenärztliche Vereinigung
Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Sicherstellung
Neumühler Strasse 22
PF 16 01 45
19091 Schwerin |
Frau Meyerink Tel. 0385/7431-371
Frau Liborius Tel. 0385/7431-365
E-Mail: sicherstellung@kvmv.de |
|
|
|
|
|
III. |
Rotationsstellen
für eine durchgängige Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin |
|
|
Klinik |
Anzahl der Rotationsstellen |
IGZ Boizenburg GmbH
Vor dem Mühlentor 3
19258 Boizenburg |
mit 2 Rotationsstellen |
HANSE-Klinikum Wismar GmbH
Störtebekerstraße 6
23966 Wismar |
mit 5 Rotationsstellen |
SANA-Krankenhaus Rügen GmbH
Calandstraße 7
18528 Bergen/Rügen |
mit 2 Rotationsstellen |
Universität Rostock
Schillingstraße 35
18057 Rostock |
mit 5 Rotationsstellen / jährlich |
HANSE-Klinikum Stralsund
Große Parower Str. 47-53
18453 Stralsund |
mit 3 Rotationsstellen |
Asklepios Klinik Parchim
J.-Brinckmann-Str. 8-10
19370 Parchim |
mit 1 Rotationsstelle |
KMG Klinikum Güstrow
Friedrich-Trendelenburg-Allee 1
18273 Güstrow |
mit 1 Rotationsstelle |
|
|
|
 |
|