Zwischen der IKK Nord und der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
wurde im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung festgelegt, dass ab dem 3. Quartal 2006
parallel zu einem DMP-Fall Diabetes Typ II quartalsweise die Komplexleistung nach der
Ziffer 03210 bzw. 13250 außerhalb des Regelleistungsvolumens mit einem festen Punktwert
von 4,3 Cent vergütet wird. Um eine gesonderte Berücksichtigung bei der Bewertung zu
gewährleisten, ist es notwendig, dass die vorgenannte Komplexleistung von Ihnen mit einem
D (03210D, 13250D) gekennzeichnet wird.
Diese Regelung gilt ausschließlich für den koordinierenden Arzt, der als Hausarzt oder
Facharzt neben seiner Einschreibung des jeweiligen Patienten und der darauf folgenden
Erst- und Folgedokumentation gleichzeitig vorgenannte Ziffer 03210D bzw. 13250D aus seinem
arztspezifischen Kapitel abrechnen kann.
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