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Für Patienten von Betriebskrankenkassen werden ab 11. Februar 2007 im DMP Diabetes
Typ 2 für Erstdokumentationen 25 Euro und für Folgedokumentationen 20 Euro gezahlt.
Diese Vergütungen werden wie bisher von der KV realisiert, eine Gebührenordnungsposition
ist nicht zu schreiben.
Die Höhe der Motivations- und der Qualitätssicherungspauschale beträgt jeweils 15 Euro.
Zusätzlich kann für erfolgreiche Ersteinschreibungen von Patienten der teilnehmenden BKK
beim DMP Diabetes Typ 2 einmalig eine Aufwandspauschale von 35 Euro abgerechnet werden.
Dazu gehört der fristgerechte Versand der vollständigen Unterlagen des Versicherten.
Für die Vergabe der Pauschalen ist die Gebührenordnungsposition 99309 zu schreiben.
Somit ist die Abrechnung einer Aufwandspauschale unter folgenden Bedingungen möglich: Ab
1. Januar 2007:
- Aufwandspauschale Diabetes Typ 2: 99309 (AOK, SeeKK und ab 15. Januar
2007 BKK)
- Aufwandspauschale Asthma bronchiale: 99509 (AOK, SeeKK)
- Aufwandspauschale COPD: 99539 (AOK,
SeeKK)
Ab 19. Mai 2006:
- Aufwandspauschale KHK:
99401 (AOK,
SeeKK)
Die aktuelle Liste der teilnehmenden BKKen ist hier zu finden. |
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