Für vier der bestehenden DMP-Programme wurden ab 1. Januar 2007 höhere
extrabudgetäre Pauschalen mit der AOK (auch handelnd für die See-Krankenkasse)
vereinbart.
Für Patienten der AOK Mecklenbur-Vorpommern und für Patienten der See-Krankenkasse
werden ab 1. Januar 2007 für die DMP Diabetes Typ 2, KHK, Asthma bronchiale und COPD
nunmehr einheitlich für Erstdokumentationen 25 Euro und für Folgedokumentationen 20 Euro
gezahlt. Diese Vergütungen werden auch weiterhin automatisch von der KV geregelt, eine
Gebührenordnungsposition ist deshalb nicht zu schreiben. Wie bereits seit 19.05.2006
für DMP KHK kann nunmehr auch bei den DMP Diabetes Typ 2, Asthma bronchiale und COPD
jeweils zu den bisher gezahlten Vergütungen einmalig eine Aufwandspauschale in Höhe von
35 Euro zusätzlich abgerechnet werden. Die Regelung trifft für Patienten der Allgemeinen
Ortskrankenkasse und der See-Krankenkasse ab dem 1. Januar 2007 zu. Dazu gehört die
Erstellung der Erstdokumentation sowie der fristgerechte Versand der vollständigen
Unterlagen wie Teilnahme-Einwilligungserklärung und Erstdokumentation des Versicherten.
In diesen Fällen erfolgt die Vergabe der Pauschalen nicht automatisch durch die KV,
sondern es sind die folgenden Gebührenordnungspositionen zu schreiben:
- Aufwandspauschale Diabetes Typ 2:
99309
- Aufwandspauschale Asthma bronchiale: 99509
- Aufwandspauschale COPD:
99539
Eine Übersicht der im DMP gültigen Gebührenordungspositionen ist in der Rubrik
Abrechnung/KVMVspezifische
Informationen zu finden. |