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Im Entwurf zum Versorgungsgesetz 2012 (Stand: 14.06.2011) entfällt die Verpflichtung zur Einführung der ambulanten Kodierrichtlinien zum 1. Januar 2012. Damit greift der Gesetzgeber eine Forderung der KVMV auf, die vor einer weiteren Bürokratisierung der ärztlichen Praxis gewarnt hatte.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Übergangsregelung der KBV mit den Krankenkassen auf der Bundesebene zu bewerten, nach der die Einführung der AKR ab dem 1. Juli 2011 vorgesehen war. Die KBV hat einseitig erklärt, die Vereinbarung zur bundesweit verpflichtenden Anwendung der AKR nicht umzusetzen. Die KVMV geht davon aus, dass auch im 2. Halbjahr 2011 die verpflichtende Einführung entfällt. Damit bleibt es auch weiterhin jedem Vertragsarzt freigestellt, diese Richtlinien anzuwenden.
Aufgrund häufiger Anfragen zur Kodierung und der Tatsache, dass die Morbidität in den kommenden Jahren eine bedeutende Rolle bei der Weiterentwicklung der Gesamtvergütung spielen wird, werden die bisherigen Informationen überarbeitet und als Empfehlung – insbesondere für die Kodierung von chronischen Erkrankungen – hier veröffentlicht.
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