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  Home  >  Für Ärzte  >  Praxisservice  >  Qualitätssicherung  >  Qualitätssicherung aktuell  >  DMP-Aufbewahrungsfrist

DMP-Dokumentationen: Aufbewahrungsfrist verlängert

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Die Aufbewahrungsfrist für die DMP-Dokumentationsdaten wird verlängert

Damit die Daten aus den Jahren 2003 und 2004 weiter für die Prüfungen nach § 15a RSAV und die Evaluation der Programme zur Verfügung stehen, müssen sie von den DMP-Datenstellen und den teilnehmenden Ärzten zwei Jahre länger als ursprünglich vorgesehen aufbewahrt werden. Eine Löschung ist erst zum 1. Januar 2013 möglich. Dies sieht eine am 22. Dezember 2010 durch das Bundesministerium für Gesundheit erlassene Rechtsverordnung vor (23. RSA-ÄndV).
Eine Aufbewahrung der DMP-Daten über den 31. Dezember 2012 hinaus soll noch geprüft werden.

Ursprünglich war vorgesehen, dass die DMP-Daten nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren gelöscht werden müssen. Diese Frist ist nun zunächst bis Ende 2012 verlängert worden. Die Änderung betrifft in erster Linie die Datenstellen, die mit der Verarbeitung der DMP-Dokumentationen beauftragt sind. In einigen Ausnahmefällen ist sie aber auch für Arztpraxen relevant: Ärzte, die in den Anfangsjahren der DMPs ihre Dokumentationen elektronisch übermittelt haben, gingen dabei nach dem vertraglich vereinbarten "Archivierungsverfahren" vor. Ein unterschriebener Ausdruck der jeweiligen Erst- oder Folgedokumentation wurde in der Arztpraxis archiviert. Auch diese Dokumentationen müssen nach der neuen Regelung bis Ende 2012 aufbewahrt und dürfen erst dann vernichtet werden.

 

 

 

 

 

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