Modellversuche, Strukturverträge, Ärztenetze, integrierte Versorgung -
vom späten Seehofer zur grünen Fischerin zieht sich wie ein roter Faden der Versuch,
ambulante und stationäre Versorgungsstrukturen zu reformieren. Gerade eben ist ein
24seitiger (!) "Rahmenvertrag zur integrierten Versorgung" gemäß §140 d SGB V
mühsam durch ein Unterschriftsverfahren gebracht worden, der mit einem byzantinisch
anmutenden Regelwerk und Formeln wie etwa å
korrBPZ Vers PLPQd + å korrK
Vers PLPQd den "Gesamtbereinigungsbetrag" für
alle an eben dieser Versorgung teilnehmenden Versicherten berechnen läßt und damit den
Kassenärztlichen Vereinigungen auferlegt, die Kuckuckseier, die ihnen die Krankenkassen
ins Nest legen, in ihren EDV-Abteilungen auszubrüten. Es wird also demnächst integrierte
und nicht-integrierte Ärzte geben, und alle können dann sehen, wie Politik und
Krankenkassen etwas organisieren, was Ärzte allein, geschweige denn ihre Körperschaften,
angeblich nicht fertigbringen...
Die Wirklichkeit aber sieht anders aus. Sie wird nicht in den Schreibstuben von Gesetzes-
und Vertragsakrobaten gezaubert, sondern muß in den ärztlichen Praxen unter dem
Leistungs- und Arzneimittel-Budget-Korsett bewältigt werden. Gesetze sind immer nur so
gut, wie sie die Gesetze des Handelns widerspiegeln. Solange sich die Regelkreise von
Budgetzwang einerseits und innovativer Strukturveränderung andererseits überschneiden,
wird es keine wirkliche Innovation geben. Schlechtestenfalls ein Teile-und-Herrsche der
Krankenkassen vermittels des Herausbrechens einzelner aus der letztlich bewährten
Leistungsgemeinschaft der Ärzte, eine Entsolidarisierung unter dem Feigenblatt des
Wettbewerbes. Verordneter "Fortschritt" geht irgendwann in die Hose - im Osten
weiß man das.
Solche Kritik freilich wäre aus dem Glashaus geäußert, hätte man nicht Alternativen
anzubieten. Es geht nicht darum, den Grundsatz der Reformbedürftigkeit des deutschen
Gesundheitswesens in Frage zu stellen, es geht um die Frage des Wie? Und da wäre man gut
beraten, mit einer Analyse dessen zu beginnen, was bereits geschieht, und zuerst jene zu
befragen, die etwas tun. Würde man zum Beispiel Neubrandenburger Netzärzte befragen,
wüßte man sehr schnell, wie es in der konkreten Situation vor Ort mit dem Engagement der
hiesigen Krankenkassen beim Aufbau von Netzen aussah. Die deutschen Vorzeige-Netze mit
ihrer "Anschubfinanzierung" und "Einsparungsrückvergütung" haben
hier keinen Nachkommen zeugen dürfen, und nur die Hartnäckigkeit engagierter Ärzte,
ihrer KV und einiger erfreulicherweise unverdrossener Kassenvertreter haben das Projekt
gerettet - anders zwar als es vom Gesetzgeber vorgesehen war, aber vielleicht ein wenig
näher an der Realität.
Man könnte aber auch die engagierten diabetologisch und rheumatologisch tätigen Haus-
und Fachärzte Mecklenburg-Vorpommerns, die ambulanten Operateure, die psychosomatisch
orientierten Praxen, die Suchtschwerpunktpraxen oder die Mitglieder der mittlerweile fast
vierzig zertifizierten Qualitätszirkel des Landes nach ihren Erfahrungen und Visionen bei
der Verbesserung der Struktur- und Ergebnisqualität der ambulanten Versorgung befragen.
Man bekäme ein breites und differenziertes Spektrum für das Machbare unter konkreten
Bedingungen. Für alle diese Bereiche und noch einige mehr konnten nämlich hierzulande
durch die ärztliche Selbstverwaltung sehr detaillierte Vereinbarungen mit den
Krankenkassen erreicht werden oder sind doch wenigstens in Verhandlung. Sie basieren auf
dem im medizinischen Alltag erworbenen "Know How" und auf der ärztlichen
Selbstverpflichtung zur qualitätsgesicherten Leistungserbringung, sie gehen einher mit
einer durch die KV organisierten und von neutralen Instituten durchgeführten
Ergebnis-Evaluierung, sie basieren auf einem - den Kassen und dem MDK offengelegten -
Abrechnungscontrolling und sie weisen in zunehmendem Maße eine eindeutige Effizienz
hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit aus.
Um eben diesen Nachweis zu führen, braucht es allerdings auch die vergleichende
Wirtschaftlichkeitsanalyse seitens der Kassen und des MDK hinsichtlich des ambulanten und
des stationären Sektors - fehlen diese Daten, sind solche Vereinbarungen gefährdet, wie
im vergangenen Sommer der Vertrag zum ambulanten Operieren mit der AOK.
Wenn im Rahmen solcher Verträge die nachweisbar höhere Qualität auch angemessen
honoriert wird, wenn das strukturell oder stationär eingesparte Geld auch der ambulanten
Leistung folgt und wenn schließlich diese konkrete Basisarbeit auch
"höherenorts" wahrgenommen, analysiert und durch klare, sinnvolle und
realitätsnahe Gesetze begleitet wird, dann könnte es richtig vorangehen mit der
Strukturverbesserung, der Vernetzung und der Integration. Und auch der Bundestag hätte
auf die Einsetzung einer Kommission zum "Versorgungssollzustand, zur
Strukturqualität und zur Organisation der Betreuung von Zuckerkranken" verzichten
können - er hätte die Ärzte fragen und das Geld für die Kommission dahin lenken
sollen, wohin es gehört: in die Betreuung der Kranken.
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