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  Home  >  Für Ärzte  >  Praxisservice  >  Qualitätssicherung  >  Qualitätssicherung aktuell  >  Suchtvereinbarung abgeschlossen

Suchtvereinbarung abgeschlossen

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Nach jahrelangen Verhandlungen ist es nunmehr gelungen, mit Wirkung vom 1. April dieses Jahres eine Suchtvereinbarung für Mecklenburg-Vorpommern mit allen Krankenkassen abzuschließen. Damit dürfte deutschlandweit erstmalig eine arztzentrierte Koordination suchttherapeutischer Versorgung vertraglich und extrabudgetär vereinbart worden sein.
Tagtäglich werden niedergelassene Ärzte mit den Folgen des hohen Alkoholkonsums in der Bevölkerung bzw. mit den Suchtbegleit- oder Suchtfolgeerkrankungen bei manifest opiatabhängigen meist sehr jungen Patienten konfrontiert. Angesichts der gesundheitlichen Folgen und der zunehmenden Multimorbidität bei Suchtkranken sowie einer Vielzahl psychosomatischer Störungen, aber auch wegen der Tendenz zu einer gesundheitsschädigenden Lebensweise ist eine Intensivierung qualifizierter, koordinierender ärztlicher Behandlung und Betreuung erforderlich.
Hintergrund der Vereinbarung ist die Tatsache, daß nachgewiesenermaßen 70 Prozent der Betroffenen zuerst den niedergelassenen Arzt anlaufen.
Bereits 1997 haben fünf Fachärzte für Allgemeinmedizin und ein Neurologe in Mecklenburg-Vorpommern, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Suchtpatienten in ihren Praxen verzeichnen, eine Arbeitsgruppe gebildet und sich das Ziel gestellt, die Abhängigkeit zu thematisieren sowie Wege einer qualifizierten Versorgung durch Bündelung und Koordinierung der Einrichtungen im Suchthilfesystem zu erarbeiten, damit die Effektivität der Suchtbehandlung erhöht werden kann.
Das daraus entstandene Konzept zur Behandlung und Betreuung von Patienten mit Suchtproblemen in Schwerpunktpraxen ist ausgerichtet auf die Gewährleistung einer langfristigen Konzentration einer spezialisierten Behandlung von Suchtkranken sowie ihrer suchtspezifischen medikamentösen Versorgung bis hin zur Durchführung von ambulanter Entgiftungsbehandlung.
Neben der spezialisierten medizinischen Versorgung wird durch die Schwerpunktpraxis die koordinierte Nachsorge gewährleistet, um vorausgegangene Behandlungsergebnisse zu vertiefen und zu festigen, um stationäre Aufenthalte zu verkürzen oder möglichst ganz zu vermeiden. Dazu arbeiten diese Praxen in Kooperation mit anderen Leistungserbringern des Suchthilfesystems wie Fachkliniken, Tageskliniken, Beratungsstellen, Sozialdiensten und Selbsthilfegruppen zusammen. Monatlich einmal wird auf Einladung der Schwerpunktpraxis ein regionales Konsil mit diesem Partner organisiert und dokumentiert. Die Suchtvereinbarung regelt die Finanzierung dieses organisatorisch-koordinierten Aufwandes. Durch diese vernetzten Angebote des "regionalen Betreuungsteams" unter der Leitung der Schwerpunktpraxen soll in erster Linie eine höhere Haltequote zum abstinenten Leben bei Abhängigen erreicht werden.
Seit dem Jahre 2000 arbeiten neun Schwerpunktpraxen für Suchtpatienten in Mecklenburg-Vorpommern innerhalb eines Projektes.
Interessierte Ärzte können den Inhaber der Schwerpunktpraxis in ihrer Region telefonisch bei Liane Ohde, Ruf: (0385) 7431-210,
erfragen.

 

 

 

 

 

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