Nach jahrelangen Verhandlungen ist es nunmehr gelungen, mit Wirkung vom
1. April dieses Jahres eine Suchtvereinbarung für Mecklenburg-Vorpommern mit allen
Krankenkassen abzuschließen. Damit dürfte deutschlandweit erstmalig eine arztzentrierte
Koordination suchttherapeutischer Versorgung vertraglich und extrabudgetär vereinbart
worden sein.
Tagtäglich werden niedergelassene Ärzte mit den Folgen des hohen Alkoholkonsums in der
Bevölkerung bzw. mit den Suchtbegleit- oder Suchtfolgeerkrankungen bei manifest
opiatabhängigen meist sehr jungen Patienten konfrontiert. Angesichts der gesundheitlichen
Folgen und der zunehmenden Multimorbidität bei Suchtkranken sowie einer Vielzahl
psychosomatischer Störungen, aber auch wegen der Tendenz zu einer
gesundheitsschädigenden Lebensweise ist eine Intensivierung qualifizierter,
koordinierender ärztlicher Behandlung und Betreuung erforderlich.
Hintergrund der Vereinbarung ist die Tatsache, daß nachgewiesenermaßen 70 Prozent der
Betroffenen zuerst den niedergelassenen Arzt anlaufen.
Bereits 1997 haben fünf Fachärzte für Allgemeinmedizin und ein Neurologe in
Mecklenburg-Vorpommern, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Suchtpatienten in
ihren Praxen verzeichnen, eine Arbeitsgruppe gebildet und sich das Ziel gestellt, die
Abhängigkeit zu thematisieren sowie Wege einer qualifizierten Versorgung durch Bündelung
und Koordinierung der Einrichtungen im Suchthilfesystem zu erarbeiten, damit die
Effektivität der Suchtbehandlung erhöht werden kann.
Das daraus entstandene Konzept zur Behandlung und Betreuung von Patienten mit
Suchtproblemen in Schwerpunktpraxen ist ausgerichtet auf die Gewährleistung einer
langfristigen Konzentration einer spezialisierten Behandlung von Suchtkranken sowie ihrer
suchtspezifischen medikamentösen Versorgung bis hin zur Durchführung von ambulanter
Entgiftungsbehandlung.
Neben der spezialisierten medizinischen Versorgung wird durch die Schwerpunktpraxis die
koordinierte Nachsorge gewährleistet, um vorausgegangene Behandlungsergebnisse zu
vertiefen und zu festigen, um stationäre Aufenthalte zu verkürzen oder möglichst ganz
zu vermeiden. Dazu arbeiten diese Praxen in Kooperation mit anderen Leistungserbringern
des Suchthilfesystems wie Fachkliniken, Tageskliniken, Beratungsstellen, Sozialdiensten
und Selbsthilfegruppen zusammen. Monatlich einmal wird auf Einladung der Schwerpunktpraxis
ein regionales Konsil mit diesem Partner organisiert und dokumentiert. Die
Suchtvereinbarung regelt die Finanzierung dieses organisatorisch-koordinierten Aufwandes.
Durch diese vernetzten Angebote des "regionalen Betreuungsteams" unter der
Leitung der Schwerpunktpraxen soll in erster Linie eine höhere Haltequote zum abstinenten
Leben bei Abhängigen erreicht werden.
Seit dem Jahre 2000 arbeiten neun Schwerpunktpraxen für Suchtpatienten in
Mecklenburg-Vorpommern innerhalb eines Projektes.
Interessierte Ärzte können den Inhaber der Schwerpunktpraxis in ihrer Region telefonisch
bei Liane Ohde, Ruf: (0385) 7431-210,
erfragen. |