Die AOK Mecklenburg-Vorpommern teilte kürzlich mit, dass nach dem
Hilfsmittelverzeichnis der Einsatz von Kompressen zur Reinigung der Stomaumgebung, zum
Auftragen von Hautschutzmitteln bzw. zur Abdeckung des Stomas aus medizinischen Gründen
lediglich in der postoperativen Phase als temporärer Einsatz erforderlich ist. Zur
Säuberung des Stomas in der Folgeversorgung ist der Einsatz von haushaltsüblichen
Mitteln als ausreichend anzusehen.
Die AOK wird ab dem 1. August 2003 die Kosten für die Versorgung mit Kompressen nur noch
übernehmen, wenn diese während der postoperativen Phase der Stomaversorgung zum Einsatz
kommen.
Ebenso betont die AOK, dass die Verordnung von Einmalwaschhandschuhen keine Kassenleistung
darstellt. |