Die Krankenkassen teilen mit, dass folgende Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis
gestrichen worden sind und somit in dieser Indikation nicht mehr verordnet werden können:
- Fellauflagen für Rollstühle (Produktgruppe 11.11.01.1 und 11.11.01.2)
- Fellauflagen als vorbeugende Liegehilfen (Produktgruppen 11.11.03.0 bis 11.11.03.3)
Hintergrund der Streichung ist die Information, dass die Felle nicht zur Verminderung
des Auflagedruckes, sondern zur Verminderung der Scherkräfte dienten. Weder für die
Prophylaxe noch für die Therapie sei ein Nutzen als Hilfsmittel gegen Dekubitus belegt.
- Fersenschützer und Ellenbogenschützer aus synthetischem und/oder echtem Fell sowie
- wassergefüllte Dekubitusprodukte
Auszug aus der Produktgruppe 11:
Gemäß Richtlinie liegen derzeit für folgende Produkte keine aktuellen
medizinischen und pflegerischen Erkenntnisse vor, die belegen, dass die Produkte als
Hilfsmittel gegen Dekubitus sinnvoll und zweckdienlich sind:
- wassergefüllte Produkte
- Felle
- Bandscheibenmatratze
- Sitzringe
- Lagerungsringe.
Weitere Informationen zum Hilfsmittelverzeichnis sind im Internet unter www.rehadat.de zu finden.
(aus Journal der KVMV, Juli 2007, S.9)
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