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  Home  >  Für Ärzte  >  Praxisservice  >  Medizinische Beratung  >  Hilfsmittel  >  Hinweise zu den Hilfsmittelrichtlinien  >  PG 15

PG 15 - Verordnungsfähigkeit von Inkontinenzmaterialien

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Aufgrund häufiger Anfragen an die AOK und die Pflegekassen zur Verordnung von Inkontinenzprodukten soll das folgende Schema zur Beantwortung vieler dieser Fragen und zur Beseitigung zahlreicher Irritationen beitragen:

Inkontinenz.gif (34056 Byte)

In das Pflegehilfsmittelverzeichnis wurden Inkontinenzprodukte nicht mit aufgenommen. Diese Hilfsmittel sind deshalb sowohl Leistung der gesetzlichen Krankenkassen als auch Hilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung. Als Pflegehilfsmittel kommen Inkontinenzprodukte jedoch auch nur in Betracht, wenn sie der Erleichterung der Pflege dienen. Eine ärztliche Verordnung auf Muster 16 darf hierfür nicht ausgestellt werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Versicherter an einer Blasenschwäche durch altersbedingtes Erschlaffen der Muskulatur sowie des Bindegewebes leidet und durch Probleme in seiner Fortbewegung nicht schnell genug eine Toilette aufsuchen kann. In diesen Fällen muss der Versicherte die Inkontinenzprodukte selbst kaufen (ohne Rezept) und die Rechnung zur Erstattung bei der Pflegekasse einreichen. Erstattet werden jedoch für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, insgesamt nur maximal 60,00 DM je Monat (Stand: Juli 1997). Die darüber hinausgehenden Kosten sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen, sofern er noch im eigenen Haushalt lebt. In einer Pflegeeinrichtung werden Kosten für Pflegemittel grundsätzlich von der Pflegekasse nicht gesondert vergütet, in diesen Fällen sind die Kosten Bestandteil des Heimentgeltes.
Noch eine Anmerkung zum Thema Krankenunterlagen. Sie sind in aller Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Im Rahmen der Gewährung von Leistungen aus der Pflegekasse werden sie im häuslichen Bereich durch die Pflegekasse bezuschusst. In Pflegeeinrichtungen sind sie Bestandteil des Entgelts der Pflegekasse.
Sollten auch nach dieser Veröffentlichung Fragen offen bleiben, nehmen unsere Mitarbeiterinnen aus dem Gesundheitspartnerservice diese gern entgegen und werden sie selbstverständlich beantworten.   

Waltraut Miller

(Auszug aus Journal der KVMV, Juli 1997, S.18)

 

 

 

 

 

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