Bei der Ausstattung von Patientinnen mit Brustprothesen kann die Krankenkasse für die
Prothesenfixierung einen Zuschuss zahlen. Dieser gilt sowohl für Prothesen-BHs als auch
für alternative Fixiermöglichkeiten wie Haftstreifen etc. Die Verordnung kann zweimal
jährlich getätigt werden, aber nur für Prothesenträgerinnen.
(aus Journal der KVMV, Oktober 2006, S.15)
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