-

Homepage

-

Logo der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

 
-untitled  -  
-
- Erweiterte Suche
Einpixel transparent
Einpixel transparent
-
  Aktuell
-
  Presse
-
  Struktur
-
  Recht/Verträge
-
  Abrechnung
-
  Praxisservice
-
       Niederlassungsberatung, Bedarfsplanung, Ermächtigungen, Ausschreibungen
-
       Qualitätssicherung
-
       Medizinische Beratung
-
       Rechtsauskünfte
-
       EDV-Beratung
-
       Vordrucke
-
  Termine
-
  Arznei-/Heilmittel
-
  Cand. med.
-
  E-Mail
-
 Arztsuche
-
Einpixel transparent
Druckversion dieses Dokuments
Leerpixel Leerpixel
  Home  >  Für Ärzte  >  Praxisservice  >  Medizinische Beratung  >  Hilfsmittel  >  Hinweise zu den Hilfsmittelrichtlinien  > 

Verordnung von Hilfsmitteln

Verordnung von Hilfsmitteln

Einpixel transparent

Nachdem wir im Heft 11/02 bereits erste Hinweise   zu Hilfsmittel-Verordnungen und zu den Produktgruppen gegeben haben, möchten wir aus gegebenem Anlaß nochmals auf einige allgemeine Verordnungsgrundsätze hinweisen.
Gemäß Bundesmantelvertrag - Ärzte (BMV-Ä) § 15 unterliegen die Verordnungen der persönlichen Leistungserbringung. Im Abschnitt 2 heißt es dazu: „Verordnungen dürfen vom Vertragsarzt nur ausgestellt werden, wenn er sich persönlich vom Krankheitszustand des Patienten überzeugt hat oder wenn ihm der Zustand aus der laufenden Behandlung bekannt ist. Hiervon darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.“
Hierzu gehört auch, dass ein Hilfsmittel nicht nachträglich auf Bitte eines Versicherten, welcher dieses bereits geliefert bekommen hat, ausgestellt werden darf oder gar ein Blankorezept an eine Lieferfirma gegeben wird. Im abweichenden Einzelfall empfiehlt sich eine Rücksprache bei der jeweiligen Krankenkasse. Zu einer Gesprächsnotiz mit Benennung des Ansprechpartners sei geraten.
Folgende bezug nehmende Regelungen aus dem Bundesmantelvertrag - Ärzte (BMV-Ä) und den Hilfsmittel-Richtlinien sind in diesem Zusammenhang besonders zu beachten:

BMV-Ä § 30 Verordnung von Heilmitteln und Hilfsmitteln

Abs. 4 Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von Heilmitteln und Hilfsmitteln bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe.

Abs. 7 Verlangt ein in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherter die Verordnung von Heilmitteln oder Hilfsmitteln, die für die Behandlung oder Versorgung nicht notwendig sind, ist die Verordnung auf einem Privatrezept vorzunehmen. Die Verwendung des Vertragsarztstempels auf diesem Privatrezept ist nicht zulässig.

Abs. 10 Die Versicherten sind sowohl von der Krankenkasse allgemein als auch von dem verordnenden Arzt im konkreten Fall darüber aufzuklären, dass der Versicherte die Kosten für nicht verordnungsfähige Heilmittel und Hilfsmittel selbst zu tragen hat.


Hilfsmittel-Richtlinien

III. Allgemeine Verordnungsgrundsätze

Abs. 19 Der Kassenarzt soll sich vergewissern, ob das abgegebene Hilfsmittel seiner Verordnung entspricht und den vorgesehenen Zweck erfüllt, insbesondere dann, wenn es individuell angefertigt oder zugerichtet wurde.

Abs. 23 Der Kassenarzt soll Art und Umfang der Verordnung in seinen Behandlungsunterlagen aufzeichnen.


IV. Inhalt der Verordnung

Abs. 24 Die Kassenärzte sind gehalten, die Verordnung von Hilfsmitteln sorgfältig und leserlich auszustellen. Die Verordnungen sind auf den vereinbarten Vordruckmustern vorzunehmen. Die Verwendung von Stempeln ist nicht zulässig.


V. Informationspflicht

Abs. 29 Gegenüber Verordnungswünschen der Versicherten ist Zurückhaltung geboten.

MB

 

 

 

 

 

Leerpixel
Einpixel transparent Einpixel transparent
  Aktuelle Ausgabe / Archiv:
Einpixel transparent
Einpixel transparent Einpixel transparent
     Journal der KVMV
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Pfeil im Quadrat Rundschreiben
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Pfeil im Quadrat Kassenärztliche Bundesvereinigung
Pfeil im Quadrat Bundesärztekammer
Pfeil im Quadrat Ärztekammer Mecklenburg - Vorpommern
Pfeil im Quadrat EBM 2008
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Pfeil im Quadrat Impressum
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Pfeil im Quadrat Archiv
Einpixel transparent
Einpixel transparent
-
-