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Broschüre über STIKO-Empfehlungen für Ärzte zum Aufklärungsbedarf bei Schutzimpfungen erschienen Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) hat mit Stand von Januar 2004 inhaltliche Vorgaben zum ärztlichen Aufklärungsbedarf bei Schutzimpfungen herausgegeben. Diese Aufklärungsinhalte wurden für alle verfügbaren Impfstoffe hinsichtlich ihres Risikos kategorisiert nach:
Während der Impfling/Sorgeberechtigte über die in Kategorie 1 und 2 genannten Komplikationen aufzuklären ist, dienen die in Kategorie 3 und 4 erwähnten möglichen Krankheiten/Krankheitserscheinungen dem Arzt als Hintergrundinformationen. Die Gesellschaft für Immunologie, Schutzimpfungen und Reisemedizin M-V e. V. hat den gesamten Inhalt dieser empfohlenen Impfaufklärungen als A5-Broschüre zusammengestellt. Diese Broschüre stellt die derzeitige Rechtsgrundlage für die vom Arzt durchzuführende Impfaufklärung dar und ist kostenlos für alle interessierten, impfenden Ärzte über die Kassenärztliche Vereinigung in Schwerin abrufbar.
Telefon: (0385)74 31 348
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| © Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Letzte Änderung: 30.07.2004 | Zum Seitenbeginn |