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  Home  >  Für Ärzte  >  Praxisservice  >  Medizinische Beratung  >  Impfung  >  Allgemeine Hinweise  >  Zusätzliche Impfempfehlungen bei Cochlea-Implantat-Patienten

Zusätzliche Impfempfehlungen bei Cochlea-Implantat-Patienten

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Das Landesgesundheitsamt informiert

Patienten mit Cochlea-Implantat besitzen ein höheres Risiko für bestimmte Infektionen. Deshalb werden zusätzliche Impfungen für diese Patienten im Vorfeld der geplanten OP (3-4 Wochen vorher) bzw. danach empfohlen.


Pneumokokken-Impfung

Säuglinge und Kleinkinder ab Beginn 3. Lebensmonat –
vollendetes 2. Lebensjahr Konjugat-Impfstoff:
(Prevenar® / Wyeth Pharma) Grundimmunisierung und Boosterung in Abhängigkeit vom Alter:

  • 3. bis 6. Monate: 3 mal im Abstand von 4 Wochen; 4. Impfung im 2. Lebensjahr
  • 7 bis 11 Monate: 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen; 3. Impfung im 2. Lebensjahr
  • 12 bis 23 Monate: 2 Impfungen im Abstand von 2 Monaten.

Ab Beginn 3. Lebensjahr

Nichtkonjugat-Impfstoffe: (Pneumopur® / Chiron Behring; Pneumovax 23® / Aventis Pasteur MSD)
Ab Beginn 3. Lebensjahr einmalige Impfung. Der Impfschutz beginnt 3 Wochen nach der Injektion und hält ca. 6 Jahre an (bei Kindern unter 10 Jahren Impfungen in 3 bis 5 Jahresabständen).
Kinder mit Cochlea-Implantat sollten aufgrund ihrer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung in Ergänzung der Impfung mit Pneumokokken-Konjugatimpfstoff eine Impfung mit Nichtkonjugatimpfstoff im 3. Lebensjahr erhalten (Mindestabstand von 2 Monaten nach letzter Impfung mit Konjugatimpfstoff).


Meningokokken-Impfung 

Konjugat-Impfstoffe: (Meningitec®/ Wyeth Pharma; Menjugate® / Chiron Behring; NeisVac-C® / Baxter)

Ab Beginn 3. Lebensmonat:

  • Im 1. Lebensjahr: 3 mal 1 Impfung im Abstand von 4 Wochen. Ab Beginn 2. Lebensjahr: 1 Impfung für alle Altersgruppen
  • Nichtkonjugat-Impfstoffe: (Meningokokkenimpfstoff A+C® / Aventis Pasteur MSD; Mencevax A, C, W135, Y® / GlaxoSmithKline)

Ab Beginn 3. Lebensjahr

Impfung für alle Altersgruppen
Patienten mit Cochlea-Implantat sollten zunächst den Men C-Impfstoff und nach dem vollendeten 2. Lebensjahr bzw. 6 bis 12 Monate später die tetravalente Vakzine erhalten.

Der Impfschutz beginnt nach 10 Tagen und hält ca. 3 Jahre an.

 


Haemophilus influenzae B-Impfung

Die Impfung erfolgt im Rahmen der Grundimmunisierung in der Regel durch Anwendung von Kombinationsimpfstoffen (bei Anwendung von Kombinationsimpfstoffen mit Pertussis-Komponente 4 Impfungen). Wird Hibmonovalent verabreicht, erfolgen 3 Impfungen im 3. und 5. Lebensmonat und zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat.

Nach dem 12. bzw. 15. Lebensmonat (s. Fachinfo) ist eine einmalige Impfung ausreichend.

Nach dem 5. Lebensjahr ist die Hib-Impfung nur noch in Ausnahmefällen (z. B. auch für Cochlea-Implantat-Patienten) als einmalige Impfung indiziert.

 


Kombinationsimpfstoffe:

DTaP-Hib-IPV: (Infanrix-IPV+Hib® / GlaxoSmithKline; Pentavac® / Aventis Pasteur MSD)

DTaP-Hib-IPV-HB: (Hexavac® / Aventis Pasteur MSD; Infanrix hexa® / GlaxoSmithKline)

 

Monovalente Hib-Impfstoffe:

(Act-Hib® / Aventis Pasteur MSD; Hib Merieux® / Aventis Pasteur MSD; Hib Titer® / Wyeth Pharma; Pedvax Hib Liquod® / Chiron Behring)

 

Prof. Dr. med. Christel Hülße
Dr. med. Martina Littmann
Landesgesundheitsamt M-V

 

Hinweis der Medizinischen Beratung: Wir empfehlen, die Kostenübernahme der Impfungen vorher mit der jeweiligen Krankenkasse abzuklären.

 

 

 

 

 

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