-

Homepage

-

Logo der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

 
-untitled  -  
-
- Erweiterte Suche
Einpixel transparent
Einpixel transparent
-
  Aktuell
-
  Presse
-
  Struktur
-
  Recht/Verträge
-
  Abrechnung
-
  Praxisservice
-
       Niederlassungsberatung, Bedarfsplanung, Ermächtigungen, Ausschreibungen
-
       Qualitätssicherung
-
       Medizinische Beratung
-
       Rechtsauskünfte
-
       EDV-Beratung
-
       Vordrucke
-
  Termine
-
  Arznei-/Heilmittel
-
  Cand. med.
-
  E-Mail
-
 Arztsuche
-
Einpixel transparent
Druckversion dieses Dokuments
Leerpixel Leerpixel
  Home  >  Für Ärzte  >  Praxisservice  >  Rechtsauskünfte  >  Abrechnung und Vergütung  >  Abrechnungsbetrug im Blickfeld der Staatsanwaltschaften

Abrechnungsbetrug im Blickfeld der Staatsanwaltschaften

Einpixel transparent

Den Medien war zu entnehmen, daß unlängst auf Einladung des Bundeskriminalamtes eine Bundestagung zum Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen stattfand. Bei dieser Begegnung, die im wesentlichen dem Informations- und Meinungsaustausch dienen sollte, wurde exemplarisch am Beispiel der Staatsanwaltschaft Koblenz dargestellt, daß die Strafverfolgungsbehörden in den letzten Jahren im erheblichen Umfang mit Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Abrechnungsmanipulation im Gesundheitswesen befaßt gewesen sind, was auch noch für den heutigen Zeitraum gilt. Allein im Zuständigkeitsbereich der dortigen Staatsanwaltschaft sind über 100 einschlägige Ermittlungsverfahren gegen mehr als 150 Beschuldigte anhängig. Dabei wurde von einigen Teilnehmern herausgestellt, daß sie den Abrechnungsbetrug als eine besonders sozialschädliche Form der Kriminalität ansehen, da die in diesem Bereich vorgenommenen kriminellen Manipulationen in der Lage sind, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Redlichkeit des Abrechnungsverkehrs zu stören.
 
Die Verfahren, die sich gegen Allgemeinärzte, Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie, Fachärzte für Gynäkologie, aber auch Fachärzte für Anästhesie und andere gerichtet haben und die zum Teil Verurteilungen der betroffenen Ärzte zu erheblichen Strafen zur Folge hatten, waren im wesentlichen mit folgenden Tatmodalitäten verbunden:

  • es wurden nicht erbrachte Leistungen abgerechnet;
  • es wurden Leistungen abgerechnet, die entgegen dem Gebot der persönlichen Leistungserbringung nicht persönlich erbracht worden sind;
  • es wurden erbrachte Leistungen falsch abgerechnet, d. h., sie wurden einer bestimmten Leistungsposition bewußt falsch zugeordnet;
  • es wurden zwar erbrachte, aber nicht abrechnungsfähige Leistungen abgerechnet;
  • es wurden Leistungen abgerechnet, die zwar erbracht wurden, medizinisch jedoch nicht veranlaßt waren, wobei es sich hierbei um eine Fallkonstellation handelt, die im Einzelfall gesonderte Anforderungen an den Nachweis des subjektiven Tatbestandes stellt.

Dabei sehen sich die Strafverfolgungsbehörden in allen schweren Fällen regelmäßig besonderen Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Sachverhaltes ausgesetzt, weil es sich dabei regelmäßig um Massenverfahren handelt, in denen die Zahl der immer wieder in gleichartiger Weise vorgenommenen Manipulationen oftmals nur schwer oder nur mit außerordentlichem Ermittlungsaufwand feststellbar sind. In diesem Zusammenhang ist jedoch durch den Bundesgerichtshof eine Erleichterung der Ermittlung der Schadenshöhe mittels eines Hochrechnungsverfahrens grundsätzlich für zulässig erklärt worden.

Da unrichtige Abrechnungen häufig auf typisierten Verhaltensmustern basieren, darf die Anzahl der in gleichartiger Weise vorgenommenen falschen Abrechnung durch eine Wahrscheinlichkeitsrechnung unter Zurhilfenahme mathematisch-statistischer Methoden ermittelt werden. Nach dem Bekunden der Staatsanwaltschaft hat diese durch das Urteil des Bundesgerichtshof eröffnete Möglichkeit der Beweisführung die Handhabung der Verfahren wesentlich erleichtert. Hinzu kommt ein im gleichen Bereich entwickeltes Auswertungsprogramm "Medico", das es den Ermittlungsbehörden ermöglicht, in vielerlei Hinsicht Sortierungen vorzunehmen sowie Tagesprofile zu erstellen.

Nach den Ursachen für das erhebliche Aufkommen an Verfahren wegen ärztlichen Abrechnungsbetruges befragt, wurde seitens der Ermittlungsbehörden bekundet, daß nach deren Erfahrungen das System der gebührenrechtlichen Erstbewertung durch den Arzt an erster Stelle zu nennen sei.

Der Arzt erbringt seine Leistung persönlich und erstellt sie ebenso wie die seines Hilfspersonals selbst und ohne Fremdkontrolle in Rechnung. Er selbst ordnet seine Leistung den Ziffern der Gebührenordnung eigenständig zu.

Mit diesem System sei insoweit die Möglichkeit und die Versuchung begründet, die eigenen Interessen ohne Rücksicht auf die Maßstäbe des Gebührenrechts durchzusetzen, wobei man nicht verkennen wolle, daß das Gebührenrecht nach der Art seiner Ausgestaltung auch Ansatzpunkte für Irrtümer und Fehlinterpretationen des Arztes bietet. In Anbetracht dieser Rahmenbedingungen bedarf das derzeitige Gebührenordnungssystem, in dem der Leistungsanbieter Art und Ausmaß der Leistung weitestgehend selbst bestimmt, eingehender, nachhaltiger und regelmäßiger Kontrollen, um kriminelles Verhalten, wenn nicht gänzlich zu unterbinden, so doch einzudämmen und Aufkommen an Ermittlungsverfahren, wie sie hier für den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Koblenz beispielhaft angeführt wurden, zu verhindern.

In Anbetracht der dargestellten Vielschichtigkeit wird man die verschiedensten Mittel und Möglichkeiten nutzen müssen, die uns zu seiner Bekämpfung bereits zur Verfügung stehen. Hier ist insbesondere die Intensivierung der Kontrollen im Rahmen der Selbstverwaltung zu nennen, denn in den Zeiten starrer Budgets trifft Abrechnungsbetrug ausschließlich die ehrlichen Kollegen. Darüber hinaus sind wir gehalten, uns über mögliche Verbesserungen im System Gedanken zu machen. Dazu gehört beispielsweise, die Abrechnungsordnung auf solche Tatbestände zu untersuchen, die kriminelles Verhalten begünstigen und diese nach Möglichkeit so zu verbessern, daß Abrechnungsbetrug schwieriger wird oder zumindest leichter entdeckt werden kann.

 

 

 

 

 

Leerpixel
Einpixel transparent Einpixel transparent
  Aktuelle Ausgabe / Archiv:
Einpixel transparent
Einpixel transparent Einpixel transparent
     Journal der KVMV
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Pfeil im Quadrat Kassenärztliche Bundesvereinigung
Pfeil im Quadrat Bundesärztekammer
Pfeil im Quadrat Ärztekammer Mecklenburg - Vorpommern
Pfeil im Quadrat EBM 2000plus
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Pfeil im Quadrat Impressum
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Pfeil im Quadrat Archiv
Einpixel transparent
-
-