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  Home  >  Für Ärzte  >  Praxisservice  >  Rechtsauskünfte  >  Abrechnung und Vergütung  >  Verdacht des Abrechnungsbetruges

Verdacht des Abrechnungsbetruges

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An dieser Stelle sehen wir uns veranlaßt, Ihnen einen Sachverhalt zu schildern, der den Vorstand veranlaßt hat, einstimmig ein Disziplinarverfahren gegen eine Praxis wegen des Verdachts des Verstoßes gegen vertragsärztliche Pflichten einzuleiten sowie Strafanzeige wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges zu erstatten.
Der Vorstand mußte sich dabei mit einem Fall wundersamer Vermehrung ärztlicher Leistung befassen. Bei der Abrechnung ärztlicher Leistungen war aufgefallen, daß neben der Behandlung der originären Patienten bei den diese Patienten begleitenden Personen die Krankenversichertenkarten verlangt, eingelesen und dann schließlich auch ärztliche Leistungen abgerechnet wurden. Die Auffälligkeiten bestanden zunächst einmal darin, daß die Versichertenkarten der jeweils zusammengehörigen Personen - zumeist Ehepartner, manchmal auch Kinder oder Geschwister - jeweils mindestens einmal am gleichen Tag eingelesen worden sind, also gemeinsam in der Praxis erschienen waren. Hinzu kam, daß in fast allen Fällen jeweils für den eigentlichen Patienten eine ausführliche "handfeste" Diagnose gestellt worden ist, während bei den anderen begleitenden Personen sich jeweils immer wiederkehrende Diagnosen mit wenig Aussagegehalt fanden. Darüber hinaus war auffällig, daß der Partner mit der ausführlichen Diagnose zumeist an mehreren Tagen im Quartal behandelt wurde, die Leistungen für die Begleitpersonen in den allermeisten Fällen lediglich an einem einzigen Tag im Quartal abgerechnet wurden.
Im Ergebnis sah sich daher der Vorstand veranlaßt, die eingangs geschilderten Maßnahmen zu ergreifen, damit weitere Verletzungen vertragsärztliche Pflichten in dieser Hinsicht vermieden werden.

 

 

 

 

 

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