An dieser Stelle sehen wir uns veranlaßt, Ihnen einen
Sachverhalt zu schildern, der den Vorstand veranlaßt hat, einstimmig ein
Disziplinarverfahren gegen eine Praxis wegen des Verdachts des Verstoßes gegen
vertragsärztliche Pflichten einzuleiten sowie Strafanzeige wegen des Verdachts des
Abrechnungsbetruges zu erstatten.
Der Vorstand mußte sich dabei mit einem Fall wundersamer Vermehrung ärztlicher Leistung
befassen. Bei der Abrechnung ärztlicher Leistungen war aufgefallen, daß neben der
Behandlung der originären Patienten bei den diese Patienten begleitenden Personen die
Krankenversichertenkarten verlangt, eingelesen und dann schließlich auch ärztliche
Leistungen abgerechnet wurden. Die Auffälligkeiten bestanden zunächst einmal darin, daß
die Versichertenkarten der jeweils zusammengehörigen Personen - zumeist Ehepartner,
manchmal auch Kinder oder Geschwister - jeweils mindestens einmal am gleichen Tag
eingelesen worden sind, also gemeinsam in der Praxis erschienen waren. Hinzu kam, daß in
fast allen Fällen jeweils für den eigentlichen Patienten eine ausführliche
"handfeste" Diagnose gestellt worden ist, während bei den anderen begleitenden
Personen sich jeweils immer wiederkehrende Diagnosen mit wenig Aussagegehalt fanden.
Darüber hinaus war auffällig, daß der Partner mit der ausführlichen Diagnose zumeist
an mehreren Tagen im Quartal behandelt wurde, die Leistungen für die Begleitpersonen in
den allermeisten Fällen lediglich an einem einzigen Tag im Quartal abgerechnet wurden.
Im Ergebnis sah sich daher der Vorstand veranlaßt, die eingangs geschilderten Maßnahmen
zu ergreifen, damit weitere Verletzungen vertragsärztliche Pflichten in dieser Hinsicht
vermieden werden. |