Der freie Beruf wird durch ein hohes Maß an
Verantwortlichkeit und eigenem Risiko in persönlicher und wirtschaftlicher Beziehung
qualifiziert. Zu diesen wirtschaftlichen Aspekten gehört es insbesondere auch, das
potentielle Patientenklientel zu erreichen, wobei man sich diverser herkömmlicher
Möglichkeiten, aber auch neuer Medien, beispielsweise des Internets, bedienen kann, um
auf diese Weise Patienten auf das eigene Leistungsangebot aufmerksam zu machen. In der
Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Januar 2001
sind hierzu unter Abschnitt D ergänzende Regeln der beruflichen Kommunikation,
insbesondere im Hinblick auf den zulässigen Inhalt und Umfang sachlicher Informationen
über die berufliche Tätigkeit, niedergelegt. Neben dem schon traditionellen Praxisschild
reichen die Möglichkeiten von Anzeigen über Einträge in Telefonbüchern bis hin zu
öffentlich abrufbaren Arztinformationen im Computerkommunikationsnetzen, deren
Zulässigkeit ebenfalls durch einschlägige Regelungen in der Berufsordnung im genannten
Abschnitt beschrieben werden.
Genauso, wie man sich als niedergelassener Vertragsarzt oder Psychotherapeut sicherlich
mit Beginn des Jahres neue Ziele gesetzt hat, haben dies auch diverse Anbieter getan, die
gleichfalls seit Jahresanfang diverse Offerten unterbreitet haben, wie die Zuschriften
vieler niedergelassener Vertragsärzte und Psychotherapeuten belegen.
Etliche solcher Angebote sollten jedoch einer kritischen Würdigung unterzogen werden, da
sich viele von ihnen überschneiden. Zu prüfen wäre, ob sie in Anbetracht des konkreten
Praxiszuschnitts überhaupt sinnvoll erscheinen. In diesem Zusammenhang ist auch immer
wieder festzustellen, daß mit den Angeboten zum Beispiel eine Nähe zur Kassenärztlichen
Vereinigung suggeriert wird, die jedoch häufig jeglicher Grundlage allein schon aus
wettbewerbsrechtlichen Gründen gegenüber weiteren Anbietern entbehrt.
Hinzu kommt, daß häufig Angebote offeriert werden, die zunächst in weiteren Gesprächen
vorgestellt werden sollen, in denen sich dann auch erst das ganze Ausmaß der
einzugehenden Verpflichtung herauskristallisiert.
Des weiteren sollte man sich bei sorgfältiger Prüfung der Offerten vergegenwärtigen,
daß sowohl bei den Krankenkassen auf entsprechende Nachfrage der Versicherten als auch
von der Kassenärztlichen Vereinigung nach Maßgabe der bei ihr erstellten Verzeichnisse
niedergelassener Vertragsärzte und Psychotherapeuten Auskünfte gegeben werden, bzw. aus
dem Internet abgerufen werden können. |