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  Home  >  Für Ärzte  >  Praxisservice  >  Rechtsauskünfte  >  Berufsrecht/Arzthaftungsrecht  >  Werbeangebote sorgfältig prüfen

Werbeangebote sorgfältig prüfen

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Der freie Beruf wird durch ein hohes Maß an Verantwortlichkeit und eigenem Risiko in persönlicher und wirtschaftlicher Beziehung qualifiziert. Zu diesen wirtschaftlichen Aspekten gehört es insbesondere auch, das potentielle Patientenklientel zu erreichen, wobei man sich diverser herkömmlicher Möglichkeiten, aber auch neuer Medien, beispielsweise des Internets, bedienen kann, um auf diese Weise Patienten auf das eigene Leistungsangebot aufmerksam zu machen. In der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Januar 2001 sind hierzu unter Abschnitt D ergänzende Regeln der beruflichen Kommunikation, insbesondere im Hinblick auf den zulässigen Inhalt und Umfang sachlicher Informationen über die berufliche Tätigkeit, niedergelegt. Neben dem schon traditionellen Praxisschild reichen die Möglichkeiten von Anzeigen über Einträge in Telefonbüchern bis hin zu öffentlich abrufbaren Arztinformationen im Computerkommunikationsnetzen, deren Zulässigkeit ebenfalls durch einschlägige Regelungen in der Berufsordnung im genannten Abschnitt beschrieben werden.
Genauso, wie man sich als niedergelassener Vertragsarzt oder Psychotherapeut sicherlich mit Beginn des Jahres neue Ziele gesetzt hat, haben dies auch diverse Anbieter getan, die gleichfalls seit Jahresanfang diverse Offerten unterbreitet haben, wie die Zuschriften vieler niedergelassener Vertragsärzte und Psychotherapeuten belegen.
Etliche solcher Angebote sollten jedoch einer kritischen Würdigung unterzogen werden, da sich viele von ihnen überschneiden. Zu prüfen wäre, ob sie in Anbetracht des konkreten Praxiszuschnitts überhaupt sinnvoll erscheinen. In diesem Zusammenhang ist auch immer wieder festzustellen, daß mit den Angeboten zum Beispiel eine Nähe zur Kassenärztlichen Vereinigung suggeriert wird, die jedoch häufig jeglicher Grundlage allein schon aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gegenüber weiteren Anbietern entbehrt.
Hinzu kommt, daß häufig Angebote offeriert werden, die zunächst in weiteren Gesprächen vorgestellt werden sollen, in denen sich dann auch erst das ganze Ausmaß der einzugehenden Verpflichtung herauskristallisiert.
Des weiteren sollte man sich bei sorgfältiger Prüfung der Offerten vergegenwärtigen, daß sowohl bei den Krankenkassen auf entsprechende Nachfrage der Versicherten als auch von der Kassenärztlichen Vereinigung nach Maßgabe der bei ihr erstellten Verzeichnisse niedergelassener Vertragsärzte und Psychotherapeuten Auskünfte gegeben werden, bzw. aus dem Internet abgerufen werden können.

 

 

 

 

 

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