Durch niedergelassene Vertragsärzte sind wir wiederholt
darauf hingewiesen worden, daß die Krankenkassen im Zusammenhang mit der Verordnung von
Hilfsmitteln ohne weitere Differenzierung und ohne erkennbare Veranlassung reihenweise
ärztliche Befundberichte einfordern, die so als Anfrage nicht in der Vordruckvereinbarung
vorgesehen sind.
Auch in Kenntnis der im Bundesmantelvertrag-Ärzte bzw. Arzt-/Ersatzkassenvertrag
niedergelegten Regelungen, wonach ein Vertragsarzt befugt und verpflichtet ist, die zur
Durchführung der Aufgaben der Krankenkassen erforderlichen schriftlichen Informationen
(Auskünfte, Bescheinigungen, Zeugnisse, Berichte und Gutachten) auf Verlangen an die
Krankenkassen zu übermitteln, war die Sinnhaftigkeit der von einigen Krankenkassen
verwandten Formulare anzuzweifeln, da die dort niedergelegten Fragestellungen bereits von
den in den Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien wiedergelegten allgemeinen
Verordnungsgrundsätzen umfaßt sind und insoweit sämtliche der genannten Aspekte bereits
bei den Verordnungen Berücksichtigung gefunden haben. Da den Krankenkassen bereits mit
den Verordnungen die Diagnosen und Befunde für eine hinreichende Plausibilitätsprüfung
vorliegen, sind wir an diese mit der Bitte herangetreten, die aufgetretene zusätzliche
verwaltungsseitige Belastung niedergelassener Vertragsärzte zu überdenken.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, uns auch zukünftig darüber zu
informieren, ob weiterhin Formulare verwendet werden, deren Sinnhaftigkeit anzuzweifeln
ist.
Darüber hinaus haben wir es für erforderlich gehalten, auch auf Bundesebene via KBV an
die Spitzenverbände der Krankenkassen heranzutreten, um auch auf dortiger Ebene einen
Sinneswandel herbeizuführen. Zwecks Erhaltung der Akzeptanz der Ärzteschaft hinsichtlich
der Beantwortung von Kassenanfragen haben wir als mögliche Maßnahmen eine Anhebung der
Vergütung diesbezüglicher Anfragen bzw. eine Durchforstung oder Neufestsetzung des
Katalogs möglicher Kassenanfragen eingefordert. Seitens der KBV ist uns zwischenzeitlich
mitgeteilt worden, daß man unsere Anregung in beiderlei Hinsicht aufgegriffen hat. |