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  Home  >  Für Ärzte  >  Praxisservice  >  Rechtsauskünfte  >  Krankenkassen-Anfragen  >  Sinnhaftigkeit von Auskunfts- und Informationswünschen der Krankenkassen

Sinnhaftigkeit von Auskunfts- und Informationswünschen der Krankenkassen

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Durch niedergelassene Vertragsärzte sind wir wiederholt darauf hingewiesen worden, daß die Krankenkassen im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln ohne weitere Differenzierung und ohne erkennbare Veranlassung reihenweise ärztliche Befundberichte einfordern, die so als Anfrage nicht in der Vordruckvereinbarung vorgesehen sind.
Auch in Kenntnis der im Bundesmantelvertrag-Ärzte bzw. Arzt-/Ersatzkassenvertrag niedergelegten Regelungen, wonach ein Vertragsarzt befugt und verpflichtet ist, die zur Durchführung der Aufgaben der Krankenkassen erforderlichen schriftlichen Informationen (Auskünfte, Bescheinigungen, Zeugnisse, Berichte und Gutachten) auf Verlangen an die Krankenkassen zu übermitteln, war die Sinnhaftigkeit der von einigen Krankenkassen verwandten Formulare anzuzweifeln, da die dort niedergelegten Fragestellungen bereits von den in den Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien wiedergelegten allgemeinen Verordnungsgrundsätzen umfaßt sind und insoweit sämtliche der genannten Aspekte bereits bei den Verordnungen Berücksichtigung gefunden haben. Da den Krankenkassen bereits mit den Verordnungen die Diagnosen und Befunde für eine hinreichende Plausibilitätsprüfung vorliegen, sind wir an diese mit der Bitte herangetreten, die aufgetretene zusätzliche verwaltungsseitige Belastung niedergelassener Vertragsärzte zu überdenken.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, uns auch zukünftig darüber zu informieren, ob weiterhin Formulare verwendet werden, deren Sinnhaftigkeit anzuzweifeln ist.
Darüber hinaus haben wir es für erforderlich gehalten, auch auf Bundesebene via KBV an die Spitzenverbände der Krankenkassen heranzutreten, um auch auf dortiger Ebene einen Sinneswandel herbeizuführen. Zwecks Erhaltung der Akzeptanz der Ärzteschaft hinsichtlich der Beantwortung von Kassenanfragen haben wir als mögliche Maßnahmen eine Anhebung der Vergütung diesbezüglicher Anfragen bzw. eine Durchforstung oder Neufestsetzung des Katalogs möglicher Kassenanfragen eingefordert. Seitens der KBV ist uns zwischenzeitlich mitgeteilt worden, daß man unsere Anregung in beiderlei Hinsicht aufgegriffen hat.

 

 

 

 

 

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