Große Herausforderungen in bezug auf den Datenschutz stehen den
Arztpraxen im Gewande der Telemedizin, des Deutschen Gesundheitsnetzes (und anderer
Netze), der sogenannten Gesundheitskarte und der noch immer im Raume stehenden codierten
Dokumentation von Krankheiten, um nur einige der Bereiche zu nennen, bevor. Insbesondere
was das Deutsche Gesundheitsnetz anbelangt, ist in den letzten Heften umfassend informiert
worden.
Unabhängig davon hat sich in fast allen Arztpraxen der Computereinsatz durchgesetzt.
Dabei ist regelmäßige Datensicherung für niedergelassene Ärzte ein notwendiges
tägliches Ritual geworden.
Die Daten müssen beispielsweise gesichert sein, wenn Betriebsfremde, wie
Hardware-Techniker oder die EDV-Betreuerin, am Praxiscomputer arbeiten und Einblick in
sensible Daten nehmen können, denn auch Paßworte und Codes sind zu knacken. Auch die
Weitergabe von Patientendaten an Dritte ist nach wie vor umstritten. In Anbetracht dessen
ist es ratsam, daß Sie sich zu Beginn der Konsultation die Einwilligung unterschreiben
lassen, daß über eine privatärztliche Verrechnungsstelle abgerechnet wird. Ihre
Mitarbeiter sollten des weiteren ausführliche über die gesetzlichen Bestimmungen der
Schweigepflicht und des Datenschutzes informiert werden. Dabei empfehle ich, diese sowohl
mündlich als auch schriftlich durchzuführen. Eine schriftliche Bestätigung der
Kenntnisnahme sollten Sie mit zu dem Arbeitsvertrag oder zu den Personalakten nehmen.
Wichtig ist aber auch das regelmäßige Verhaltenstraining für konkrete Situationen in
Ihrer Praxis. Wie sollen sich z. B. Ihre Mitarbeiter
- beim Anruf des Ehemanns einer Patientin mit der Frage nach dem Labor-Befundergebnis,
- bei einer Anfrage des Arbeitgebers nach der Dauer der Arbeitsunfähigkeit seiner
Angestellten,
- wenn Patientenunterlagen für die laufende Sprechstunde oder Postbearbeitung in
Praxisräumen bereitliegen, in denen sich Patienten alleine aufhalten,
- bei einsehbaren Bildschirmen in Empfangs- und Behandlungsräumen und
- bei Befundmitteilung per Telefon bei offener Anmeldung und Wartezone verhalten?
Zusammen mit Ihren Angestellen sollten Sie sich immer wieder fragen, bieten Sie auch im
Bereich des Datenschutzes einen hohen Qualitätsstandard an? Eine erfahrene Mitarbeiterin
hat häufig ein inneres Gespür für bestimmte Situationen. Die junge oder ungeübte
Helferin muß das Fingerspitzengefühl für bestimmte Situationen und Handlungen noch
erlernen und darauf hingewiesen werden. Im Bereich des Datenschutzes und der Diskretion im
Umgang mit kranken Menschen gilt insbesondere, daß Nachlässigkeit und mangelnder Respekt
im Umgang mit Patientendaten als besonders schlimm empfunden werden. Sachliche Fehler sind
dabei leicht korrigierbar, Taktfehler selten.
Ein indiskretes Verhalten bzw. die Verletzung des Datenschutzes stellen keine
Kavaliersdelikte dar. Die Furcht vor einer Verletzung der Persönlichkeit ist bei den
Patienten sehr groß. Wer einen laxen Umgang mit seinen Daten und die leichtfertige
Preisgabe seiner Informationen in einer Praxisumgebung erlebt, wird die gleiche Behandlung
bei sich selbst fürchten. Zeigen Sie deshalb durch Ihr Verhalten und durch Ihre Arbeit,
daß Sie das Bedürfnis Ihrer Patienten nach Sicherheit ernst nehmen. Die bei vielen
gegebene Angst vor dem Verlust der Privatsphäre und der Einbuße an menschlicher Würde
kann den Menschen schnell zum Wechseln der Praxis bewegen.
Ihr Bemühen um Diskretion und Datenschutz zeigt Ihren Patienten hingegen, daß Sie seine
Persönlichkeit akzeptieren und seine Anliegen ernst nehmen.
Für einen aktiven Datenschutz in Ihrer Praxis empfehle ich daher eine
- mündliche und schriftliche Unterweisung Ihres Praxispersonals,
- regelmäßiges Verhaltenstraining,
- kontinuierliche Information Ihrer Mitarbeiter,
- Schallschutzmaßnahmen durch den Einsatz von Raumteilen und (oder) Blumenkübeln bzw.
den Einsatz von Hintergrundmusik,
- Reorganisation des Empfangs- und (oder) Telefonbereiches,
- Datenschutzkontrolle bei eventuellem Einsatz eines Telefaxbereiches,
- Paßwortschutz; Sichtschutz; Bildschirmmasken
und nicht zuletzt
- die sichere Verwahrung von Datenträgern und Patientenunterlagen.
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