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  Home  >  Für Ärzte  >  Praxisservice  >  Rechtsauskünfte  >  Schweigepflicht und Datenschutz  >  Zum Datenschutz in der Arztpraxis

Zum Datenschutz in der Arztpraxis

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Große Herausforderungen in bezug auf den Datenschutz stehen den Arztpraxen im Gewande der Telemedizin, des Deutschen Gesundheitsnetzes (und anderer Netze), der sogenannten Gesundheitskarte und der noch immer im Raume stehenden codierten Dokumentation von Krankheiten, um nur einige der Bereiche zu nennen, bevor. Insbesondere was das Deutsche Gesundheitsnetz anbelangt, ist in den letzten Heften umfassend informiert worden.
Unabhängig davon hat sich in fast allen Arztpraxen der Computereinsatz durchgesetzt. Dabei ist regelmäßige Datensicherung für niedergelassene Ärzte ein notwendiges tägliches Ritual geworden.
Die Daten müssen beispielsweise gesichert sein, wenn Betriebsfremde, wie Hardware-Techniker oder die EDV-Betreuerin, am Praxiscomputer arbeiten und Einblick in sensible Daten nehmen können, denn auch Paßworte und Codes sind zu knacken. Auch die Weitergabe von Patientendaten an Dritte ist nach wie vor umstritten. In Anbetracht dessen ist es ratsam, daß Sie sich zu Beginn der Konsultation die Einwilligung unterschreiben lassen, daß über eine privatärztliche Verrechnungsstelle abgerechnet wird. Ihre Mitarbeiter sollten des weiteren ausführliche über die gesetzlichen Bestimmungen der Schweigepflicht und des Datenschutzes informiert werden. Dabei empfehle ich, diese sowohl mündlich als auch schriftlich durchzuführen. Eine schriftliche Bestätigung der Kenntnisnahme sollten Sie mit zu dem Arbeitsvertrag oder zu den Personalakten nehmen. Wichtig ist aber auch das regelmäßige Verhaltenstraining für konkrete Situationen in Ihrer Praxis. Wie sollen sich z. B. Ihre Mitarbeiter

  • beim Anruf des Ehemanns einer Patientin mit der Frage nach dem Labor-Befundergebnis,
  • bei einer Anfrage des Arbeitgebers nach der Dauer der Arbeitsunfähigkeit seiner Angestellten,
  • wenn Patientenunterlagen für die laufende Sprechstunde oder Postbearbeitung in Praxisräumen bereitliegen, in denen sich Patienten alleine aufhalten,
  • bei einsehbaren Bildschirmen in Empfangs- und Behandlungsräumen und
  • bei Befundmitteilung per Telefon bei offener Anmeldung und Wartezone verhalten?

Zusammen mit Ihren Angestellen sollten Sie sich immer wieder fragen, bieten Sie auch im Bereich des Datenschutzes einen hohen Qualitätsstandard an? Eine erfahrene Mitarbeiterin hat häufig ein inneres Gespür für bestimmte Situationen. Die junge oder ungeübte Helferin muß das Fingerspitzengefühl für bestimmte Situationen und Handlungen noch erlernen und darauf hingewiesen werden. Im Bereich des Datenschutzes und der Diskretion im Umgang mit kranken Menschen gilt insbesondere, daß Nachlässigkeit und mangelnder Respekt im Umgang mit Patientendaten als besonders schlimm empfunden werden. Sachliche Fehler sind dabei leicht korrigierbar, Taktfehler selten.
Ein indiskretes Verhalten bzw. die Verletzung des Datenschutzes stellen keine Kavaliersdelikte dar. Die Furcht vor einer Verletzung der Persönlichkeit ist bei den Patienten sehr groß. Wer einen laxen Umgang mit seinen Daten und die leichtfertige Preisgabe seiner Informationen in einer Praxisumgebung erlebt, wird die gleiche Behandlung bei sich selbst fürchten. Zeigen Sie deshalb durch Ihr Verhalten und durch Ihre Arbeit, daß Sie das Bedürfnis Ihrer Patienten nach Sicherheit ernst nehmen. Die bei vielen gegebene Angst vor dem Verlust der Privatsphäre und der Einbuße an menschlicher Würde kann den Menschen schnell zum Wechseln der Praxis bewegen.
Ihr Bemühen um Diskretion und Datenschutz zeigt Ihren Patienten hingegen, daß Sie seine Persönlichkeit akzeptieren und seine Anliegen ernst nehmen.
Für einen aktiven Datenschutz in Ihrer Praxis empfehle ich daher eine

  • mündliche und schriftliche Unterweisung Ihres Praxispersonals,
  • regelmäßiges Verhaltenstraining,
  • kontinuierliche Information Ihrer Mitarbeiter,
  • Schallschutzmaßnahmen durch den Einsatz von Raumteilen und (oder) Blumenkübeln bzw. den Einsatz von Hintergrundmusik,
  • Reorganisation des Empfangs- und (oder) Telefonbereiches,
  • Datenschutzkontrolle bei eventuellem Einsatz eines Telefaxbereiches,
  • Paßwortschutz; Sichtschutz; Bildschirmmasken

    und nicht zuletzt
  • die sichere Verwahrung von Datenträgern und Patientenunterlagen.

 

 

 

 

 

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