Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) führen das Arztregister nach § 1 der
Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV). Darin sind erfasst:
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- Ärzte und Psychotherapeuten, die die Voraussetzungen für eine Eintragung erfüllen und ihre Eintragung beantragt haben,
- zugelassene Ärzte und zugelassene Psychotherapeuten,
- angestellte Ärzte in zugelassenen ärztlich geleiteten Einrichtungen gemäß § 311 SGB V,
- die medizinischen Versorgungszentren und die dort angestellten Ärzte und Psychotherapeuten,
- die bei Vertragsärzten angestellten Ärzte und Psychotherapeuten,
- die bei Psychotherapeuten angestellten Psychotherapeuten.
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Die Eintragung in das Arztregister ist Voraussetzung dafür, dass eine Zulassung
zur vertragsärztlichen Versorgung erfolgen kann. Das Arztregister enthält
Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit, soweit sie für die
Zulassung von Bedeutung sind.
Die Eintragung erfolgt auf Antrag unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen
bei der KV, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
Verlässt er diesen, kann er sich in das für seinen Wohnsitz jeweils zuständige
Arztregister umschreiben lassen.
Die KV nimmt von Amts wegen eine Umschreibung des Arztregisters vor, wenn
der Arzt außerhalb des Registerbereiches zugelassen wird. Hat der Antragsteller
keinen deutschen Wohnsitz, so hat er das Recht der Wahl unter allen
Arztregistern.
Mit der Arztregistereintragung besteht das Recht auf Eintragung in die Warteliste
eines wegen Überversorgung gesperrten Planungsbereichs.
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Voraussetzungen für die Eintragung sind:
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- die Approbation als Arzt oder Psychotherapeut,
- der erfolgreiche Abschluss entweder einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem
anderen Fachgebiet mit der Befugnis zum Führen einer entsprechenden Gebietsbezeichnung oder der Nachweis einer
Qualifikation, die gemäß § 95 a Abs. 4 und 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch anerkannt ist,
- für Psychotherapeuten gilt der Fachkundenachweis in einem Richtlinienverfahren.
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Grundsätzlich sind die Nachweise in Urschrift vorzulegen, nur ausnahmsweise
können amtlich beglaubigte Abschriften akzeptiert werden.
Die für die Eintragung im Einzelnen beizubringenden Unterlagen sowie die Höhe
der zu entrichtenden Gebühr entnehmen Sie bitte der Checkliste, die dem
Antragsformular beigefügt ist.
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- Antrag auf Eintragung in das Arztregister
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21 kB
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- Antrag auf Eintragung in das Arztregister für Psychotherapeuten
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24 kB
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Für weitere Fragen steht Ihnen Angela Radtke (Tel.: 0385/7431-363) gern auch telefonisch zur Verfügung. |