-

Homepage

-

Logo der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

 
-untitled  -  
-
- Erweiterte Suche
Einpixel transparent
Einpixel transparent
-
  Aktuell
-
  Presse
-
  Struktur
-
  Recht/Verträge
-
  Abrechnung
-
  Praxisservice
-
  Arzt in MV
-
       Ausschreibungen
-
       Praxisbörse
-
       Bedarfsplanung
-
       Finanzielle Förderung
-
       Betriebswirtschaftliche Beratung
-
       Anstellung von Ärzten
-
       Verbundweiterbildung
-
       Berufsausübungsgemeinschaften
-
       Zweigpraxen
-
       Kassenärztlicher Notdienst
-
       Vertreter-Liste
-
       Vertretungen
-
       Belegarzt
-
       Kurarzt
-
       Sonderverträge
-
       Formulare
-
       Ansprechpartner
-
       Persönliche Beratung
-
  Termine
-
  Arznei-/Heilmittel
-
  Cand. med.
-
  E-Mail
-
 Arztsuche
-
Einpixel transparent
Druckversion dieses Dokuments
Leerpixel Leerpixel
  Home  >  Für Ärzte  >  Arzt in MV  >  Finanzielle Förderung

Investitionskostenzuschüsse und Sicherstellungszuschläge ab 1. Januar 2010

Einpixel transparent

Investitionskostenzuschüsse und Sicherstellungszuschläge bei Unterversorgung

Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern ist aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit den Verbänden der Krankenkassen in der Lage, auch im Jahr 2010 Investitionskostenzuschüsse und fallzahlabhängige Sicherstellungszuschläge in Planungsbereichen, in denen eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung festgestellt wurde, gewähren zu können. Danach haben Vertragsärzte, denen eine Neuzulassung oder eine Zulassung zur Praxisübernahme in einem Gebiet mit festgestellter oder drohender Unterversorgung erteilt wird, auch im Jahr 2010 die Möglichkeit, einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 50.000 € zu erhalten.

Für die Feststellung einer in absehbarer Zeit drohenden Unterversorgung ist der Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen verantwortlich. Bislang wurde eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung nur für die Fachgruppe der Hausärzte festgestellt. Zur Fachgruppe der Hausärzte zählen nach der Definition der Bedarfsplanungs-Richtlinie die Fachärzte für Allgemeinmedizin, die hausärztlich tätigen Internisten, die Praktischen Ärzte und die Ärzte ohne Gebietsbezeichnung.

Folgende Planungsbereiche sind derzeit nach den Feststellungen des Landesausschusses von Unterversorgung bedroht und damit Förderungsgebiete (soweit die in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung aufgrund aktuell erfolgter Zulassungen zwischenzeitlich nicht mehr besteht, ist dies mit „nicht mehr zutreffend“ gekennzeichnet) :

Bad Doberan

Ludwigslust

Mecklenburg-Strelitz

Wismar/Nordwestmecklenburg

Parchim und

Müritz

Stand: 01.03.2010


Bereits niedergelassenen Hausärzten in Gebieten mit festgestellter bzw. drohender Unterversorgung werden darüber hinaus fallzahlabhängige Bonuszahlungen bei Überschreiten der durchschnittlichen Behandlungsfallzahl der Allgemeinmediziner (MV) in Höhe von 10 € je überschreitenden Behandlungsfall je Quartal gewährt.


Investitionskostenzuschüsse bei lokalem Versorgungsbedarf
Darüber hinaus besteht nach dem Inhalt der mit den Krankenkassen geschlossenen Vereinbarung für bestimmte Fachgebiete auch die Möglichkeit, bei festgestelltem zusätzlichen Versorgungsbedarf einen Investitionskostenzuschuss zu erhalten. Voraussetzung ist stets, dass der Zulassungsausschuss eine Sonderbedarfszulassung aufgrund von lokalem Versorgungsbedarf ausgesprochen hat.

Im einzelnen stellt sich dies wie folgt dar:
Bei Feststellung von zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf im Landkreis Nordvorpommern und in der Stadt Demmin durch den Zulassungsausschuss (Sonderbedarfszulassung) im Bereich der nervenärztlichen Versorgung wird den jeweiligen Ärzten ein Zuschuss in Höhe von 50.000 € gewährt.

Bei Feststellung von zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf in einem nicht unterversorgten Gebiet durch den Zulassungsausschuss (Sonderbedarfszulassung) im Bereich der augenärztlichen Versorgung wird den jeweiligen Ärzten ein Zuschuss in Höhe von 50.000 € gewährt.


Die Gewährung aller Investitionskostenzuschüsse wird an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Der Vertragsarzt verpflichtet sich, seine Tätigkeit mindestens 5 Jahre am Zulassungsort auszuüben.
  • Im 1. Abrechnungsquartal muss mindestens 50 Prozent der durchschnittlichen Behandlungsfallzahl der jeweiligen Arztgruppe erreicht werden.
  • Im 2. Abrechnungsquartal muss mindestens 75 Prozent der durchschnittlichen Behandlungsfallzahl der jeweiligen Arztgruppe erreicht werden.
  • Im 3. und 4. Abrechnungsquartal muss mindestens 85 Prozent der durchschnittlichen Behandlungsfallzahl der jeweiligen Arztgruppe erreicht werden
  • Der Vertragsarzt ist zum Zeitpunkt der Zulassung nicht älter als 50 Jahre.
  • Bei dem Vertragsarzt dürfen keine Umstände vorliegen, die eine volle
    vertragsärztliche Tätigkeit einschränken.
  • Sprechstunden sind in ausreichender Zahl abzuhalten.
  • Hausärzte haben die erforderliche Besuchspraxis durchzuführen.


Bei einem Verstoß gegen diese Voraussetzungen kann nach einer Abmahnung
der gezahlte Betrag zurückgefordert werden.

   

 

 

 

 

 

Leerpixel
Einpixel transparent Einpixel transparent
  Aktuelle Ausgabe / Archiv:
Einpixel transparent
Einpixel transparent Einpixel transparent
     Journal der KVMV
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Pfeil im Quadrat Rundschreiben
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Pfeil im Quadrat EBM
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Pfeil im Quadrat Ärzte Consult M-V GmbH
Pfeil im Quadrat Kassenärztliche Bundesvereinigung
 
Pfeil im Quadrat Bundesärztekammer
Pfeil im Quadrat Ärztekammer Mecklenburg - Vorpommern
 
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Pfeil im Quadrat Stellenangebote
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Pfeil im Quadrat Impressum
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Einpixel transparent
Pfeil im Quadrat Archiv
Einpixel transparent
Einpixel transparent
-
-