Investitionskostenzuschüsse und Sicherstellungszuschläge bei Unterversorgung
Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern ist aufgrund vertraglicher
Vereinbarungen mit den Verbänden der Krankenkassen in der Lage, auch im Jahr 2010
Investitionskostenzuschüsse und fallzahlabhängige Sicherstellungszuschläge in
Planungsbereichen, in denen eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung festgestellt
wurde, gewähren zu können. Danach haben Vertragsärzte, denen eine Neuzulassung oder
eine Zulassung zur Praxisübernahme in einem Gebiet mit festgestellter oder drohender
Unterversorgung erteilt wird, auch im Jahr 2010 die Möglichkeit, einen
Investitionskostenzuschuss in Höhe von 50.000 zu erhalten.
Für die Feststellung einer in absehbarer Zeit drohenden Unterversorgung ist der
Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen verantwortlich. Bislang wurde eine in absehbarer
Zeit drohende Unterversorgung nur für die Fachgruppe der Hausärzte festgestellt. Zur
Fachgruppe der Hausärzte zählen nach der Definition der Bedarfsplanungs-Richtlinie die
Fachärzte für Allgemeinmedizin, die hausärztlich tätigen Internisten, die Praktischen
Ärzte und die Ärzte ohne Gebietsbezeichnung.
Folgende Planungsbereiche sind derzeit nach den Feststellungen des Landesausschusses von
Unterversorgung bedroht und damit Förderungsgebiete (soweit die in absehbarer Zeit
drohende Unterversorgung aufgrund aktuell erfolgter Zulassungen zwischenzeitlich nicht
mehr besteht, ist dies mit nicht mehr zutreffend gekennzeichnet) :
Bad Doberan |
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Ludwigslust |
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Mecklenburg-Strelitz |
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Wismar/Nordwestmecklenburg |
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Parchim und |
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Müritz |
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Stand: 01.03.2010 |
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Bereits niedergelassenen Hausärzten in Gebieten mit festgestellter bzw. drohender
Unterversorgung werden darüber hinaus fallzahlabhängige Bonuszahlungen bei
Überschreiten der durchschnittlichen Behandlungsfallzahl der Allgemeinmediziner (MV) in
Höhe von 10 je überschreitenden Behandlungsfall je Quartal gewährt.
Investitionskostenzuschüsse bei lokalem Versorgungsbedarf
Darüber hinaus besteht nach dem Inhalt der mit den Krankenkassen geschlossenen
Vereinbarung für bestimmte Fachgebiete auch die Möglichkeit, bei festgestelltem
zusätzlichen Versorgungsbedarf einen Investitionskostenzuschuss zu erhalten.
Voraussetzung ist stets, dass der Zulassungsausschuss eine Sonderbedarfszulassung aufgrund
von lokalem Versorgungsbedarf ausgesprochen hat.
Im einzelnen stellt sich dies wie folgt dar:
Bei Feststellung von zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf im Landkreis Nordvorpommern
und in der Stadt Demmin durch den Zulassungsausschuss (Sonderbedarfszulassung) im Bereich
der nervenärztlichen Versorgung wird den jeweiligen Ärzten ein Zuschuss in Höhe von
50.000 gewährt.
Bei Feststellung von zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf in einem nicht
unterversorgten Gebiet durch den Zulassungsausschuss (Sonderbedarfszulassung) im Bereich
der augenärztlichen Versorgung wird den jeweiligen Ärzten ein Zuschuss in Höhe von
50.000 gewährt.
Die Gewährung aller Investitionskostenzuschüsse wird an folgende Voraussetzungen
geknüpft:
- Der Vertragsarzt verpflichtet sich, seine Tätigkeit mindestens 5 Jahre am Zulassungsort
auszuüben.
- Im 1. Abrechnungsquartal muss mindestens 50 Prozent der durchschnittlichen
Behandlungsfallzahl der jeweiligen Arztgruppe erreicht werden.
- Im 2. Abrechnungsquartal muss mindestens 75 Prozent der durchschnittlichen
Behandlungsfallzahl der jeweiligen Arztgruppe erreicht werden.
- Im 3. und 4. Abrechnungsquartal muss mindestens 85 Prozent der durchschnittlichen
Behandlungsfallzahl der jeweiligen Arztgruppe erreicht werden
- Der Vertragsarzt ist zum Zeitpunkt der Zulassung nicht älter als 50 Jahre.
- Bei dem Vertragsarzt dürfen keine Umstände vorliegen, die eine volle
vertragsärztliche Tätigkeit einschränken.
- Sprechstunden sind in ausreichender Zahl abzuhalten.
- Hausärzte haben die erforderliche Besuchspraxis durchzuführen.
Bei einem Verstoß gegen diese Voraussetzungen kann nach einer Abmahnung
der gezahlte Betrag zurückgefordert werden.
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