Sie möchten von einer attraktiven Honorierung des
vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes profitieren und freiwillig am kassenärztlichen Bereitschaftsdienst
teilnehmen? Hier finden Sie die Voraussetzungen, die an eine Teilnahme geknüpft sind, und
die Einzelheiten zur Vergütung Ihrer Dienste. Grundsätzlich ist die Teilnahme am
vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst den in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung
eingetragenen Ärzten mit abgeschlossener Facharztweiterbildung vorbehalten. Nach einem
Grundsatzbeschluss des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
kann allerdings die Teilnahme für Ärzte ohne Facharztanerkennung genehmigt werden, wenn
eine mindestens dreijährige klinische Tätigkeit absolviert wurde.
Sollten wir Ihr Interesse an der zusätzlichen Bereitschaftsdienstteilnahme geweckt haben,
reichen Sie Ihre Approbationsurkunde und Facharztanerkennung oder die Nachweise über Ihre
klinische Tätigkeit bei uns ein. Zusätzlich benötigen wir eine schriftliche Mitteilung,
ab wann Sie bereit wären, Bereitschaftstdienste zu übernehmen. Wir würden uns daraufhin mit den
Kreisstellen in Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung setzen, um für Sie die geeigneten
Bereiche zu finden, in denen ein Bedarf zur Übernahme am kassenärztlichen Bereitschaftsdienst
besteht.
Für weitere Fragen steht Ihnen Jenny Dorsch (Tel.: 0385/7431-152) gern auch
telefonisch zur Verfügung. |