Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als
Belegarzt? Hier erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und Möglichkeiten.
Die Anerkennung als Belegarzt setzt voraus, dass an dem betreffenden Krankenhaus
eine Belegabteilung der entsprechenden Fachrichtung nach Maßgabe der Gebietsbezeichnung
(Schwerpunkt) der Weiterbildungsordnung in Übereinstimmung mit dem Krankenhausplan
eingerichtet ist.
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- Antrag auf Anerkennung als Belegarzt gemäß § 40 des Bundesmantelvertrages-Ärzte und
§ 32 des Bundesmantelvertrages Ärzte/Ersatzkassen
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Der Antrag ist an die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung
Sicherstellung, zu richten und wird nach den in den Bundesmantelverträgen - Ärzte und
Ärzte/Ersatzkassen festgelegten Bestimmungen geprüft und dem Vorstand der KVMV zur
Beschlussfassung vorgelegt.
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- Auszug aus dem Bundesmantelvertrag - Ärzte (BMV-Ä),
10. Abschnitt - Belegärztliche Versorgung (§§ 38 - 40)
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- Auszug aus dem Bundesmantelvertrag - Ärzte/Ersatzkassen (EKV), §§ 30 - 32
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Haben Sie noch Fragen?
Diese beantworten wir Ihnen gern!
Richten Sie Ihre Fragen bitte schriftlich an:
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Grit Liborius
Abteilung Sicherstellung
Neumühler Straße 22
19057 Schwerin
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gern telefonisch für Ihre Fragen zur
Verfügung.
Tel.: 0385/7431-365
Fax: 0385/7432-453
E-Mail: sicherstellung@kvmv.de |