Der Einstieg über das Portal des Deutschen
Ärztenetzes DÄN unter der Adresse www.arzt.de
empfiehlt sich grundsätzlich, da dort immer relevante Aussagen zu eigentlich allen den
Arzt interessierenden Fragen schnell erschlossen werden können. Wichtig ist in dem heute
darzulegenden Zusammenhang die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
als Fachausschuß der Bundesärztekammer. Deren Angebot öffnet man entweder durch
Anklicken auf der Eingangsseite des DÄN oder unter der URL www.akdae.de. Die Homepage bietet eine gute Übersicht.
Die AkdÄ informiert die Ärzteschaft vielfältig und aktuell über rationale
Arzneitherapie und Arzneimittelsicherheit. Sie berät seit 1952 als wissenschaftlicher
Fachausschuß die Bundesärztekammer und die KBV in allen Fragen der Arzneibehandlung und
Arzneimittelsicherheit. Mit Therapieempfehlungen bietet sie pharmakotherapeutische
Problemlösungen auf der Basis validierter und klinisch relevanter Forschungsergebnisse.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) müssen ihr gemäß ärztlicher Berufsordnung
mitgeteilt werden. Mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM; im
Internet zu erreichen unter der Adresse www.bfarm.de)
unterhält sie den Ärzteausschuß Arzneimittelsicherheit und eine Datenbank zur
Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen.
Unter den Informationsangeboten dieser Seite sind für den Arzt sicher die Medizinische
Infothek und die Therapieempfehlungen von Interesse.
Die Kommission erarbeitet Empfehlungen für die wichtigsten Therapieindikationen in der
hausärztlichen Praxis. Diese Empfehlungen werden nach einem festgelegten Verfahren von
auf dem jeweiligen Gebiet ausgewiesenen Fachmitgliedern der Arzneimittelkommission unter
Einbeziehung eines Panels ambulant tätiger Ärzte erstellt. Die Arzneimittelkommission
ist ein unabhängiges Gremium der deutschen Ärzteschaft. Sie vermittelt mit der
Herausgabe der Therapieempfehlungen das derzeitig gesicherte Wissen als Basis einer
rationalen und rationellen Arzneimitteltherapie.
Die Wirksamkeit eines Arzneimittels bzw. einer therapeutischen Maßnahme kann nur dann als
nachgewiesen gelten, wenn hierzu Belege, d.h. eine ausreichende "Evidenz", aus
validen klinischen Prüfungen vorliegen.
Informationen erhält man durch Klicken auf "Therapieempfehlungen". Die dann
erscheinende Übersicht bietet eine "Kurzinfo" zum Charakter der Empfehlungen.
Unter der Rubrik "Aktuelle Hefte" findet sich eine Liste der vorliegenden
Publikationen, die alle auch sofort als PDF-Dateien gelesen oder heruntergeladen bzw.
gedruckt werden können.
Ein prinzipiell sinnvoller Weg zur Erschließung des Inhalts und zum schnellen Auffinden
der benötigten Informationen ist die Nutzung ggf. vorhandener Suchfunktionen. Das DÄN
bietet da eine besonders komfortable und ergiebige Suche. Hat man beispielsweise Ende
August die Stichworte "Arzneimittelversorgung" UND "Steuerung"
eingegeben, dann bekam man insgesamt 37 verschiedene Hinweise. Sortiert nach Relevanz
erschien an erster Stelle der Beitrag von Dr. Wolfgang Eckert im September-Journal,
gefolgt von der Pressemitteilung über die in Schwerin im August abgeschlossene
Zielvereinbarung zur Steuerung der Arzneimittelversorgung.
Auch die Website der KVMV ist Quelle für das Suchergebnis. Derzeit finden sich dort nicht
nur die neuesten Informationen zur Verordnungspraxis im Lande, sondern auch die
entsprechenden Einordnungen und Schlußfolgerungen. So unterrichteten die Rubriken
"Neu bei uns" und "Aktuell" zeitnah über die Zielvereinbarung und die
monatlichen Analysen des Hauptgeschäftsführers ebenso wie die Hinweise des Vorsitzenden.
Dabei ist anzumerken, daß derartig wichtige Informationen den KV-Mitgliedern im Internet
mit Redaktionsschluß - und damit in der Regel schon zwei Wochen vor dem Erscheinen des
Journals - zugänglich sind.
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