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Richtgrößenüberschreitungen führen zu Prüfverfahren, diese können Regreßforderungen
ergeben ...
Was tun, um Arzneimittelregresse zu vermeiden?
1. Transparenz schaffen in Sachen
Medikamentenverordnung
Hierzu empfiehlt sich die Nutzung der Verordnungsstatistiken und des
Programms zur Richtgrößenüberwachung des PC.
Besondere Bedeutung haben dabei Schwerpunkte wie:
Verordnungsvolumina patientenbezogen und medikamentenbezogen;
Überwachung der Richtgrößenauslastung;
Preisvergleiche;
Erstellung einer "praxisindividuellen, internen"
Medikamentenliste;
Miterfassung von Hausbesuchsverordnungen;
Erfassung kostenintensiver Fälle;
Auflistung aller indikations- und wirkstoffbezogenen
Praxisbesonderheiten entsprechend Anlage 2 und 3 der Empfehlung zu Richtgrößen vom 21.
Februar 2000 (KV-Rundschreiben 6/2000).
Dringend empfiehlt sich, die von der KV quartalsweise bereitgestellten
vergleichenden Medikamentenstatistiken sorgfältig auszuwerten. |
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2. Beachtung der gesetzlichen Grundlagen im
Bereich der Arzneimittelverordnung
Hervorzuheben sind hierbei:
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3. Allgemeine Maßnahmen
Regelmäßige Kontrolle der Verordnungsintervalle und Verordnungsmengen;
keine Großpackungen bei akuten Krankheitsbildern, Urlaubsvertretungen,
im Notdienst oder bei Neueinstellungen;
Verordnungen nach Klinikaufenthalt kritisch vornehmen, eventuell
Umstellung auf Generika;
mit der Anzahl der verordneten Präparate sinkt die Compliance und
steigen die Interaktionen;
dokumentieren Sie Ihre Diagnostik und die daraus resultierende Therapie
sorgfältig.
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4. Spezielle Themen der Pharmakotherapie
Regelmäßige Erfassung und Analyse der teuren Fälle;
Prüfen der möglichen Umstellung auf preiswerte Generika;
kritischer Einsatz sogenannter Schrittinnovationen ("Me
Too-Präparate");
Beachtung der OTC-Regelung;
zusätzliche Dokumentation bei Verordnung besonders bewerteter
Arzneimittel;
strenge Indikationsstellung bei Antibiotika.
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