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  Home  >  Für Ärzte  >  Arznei-/Heilmittel  >  Arzneimittelversorgung in M-V  >  Arzneimittelregresse - Ratschläge zur Vermeidung

Arzneimittelregresse - Ratschläge zur Vermeidung

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Richtgrößenüberschreitungen führen zu Prüfverfahren, diese können Regreßforderungen ergeben ...
Was tun, um Arzneimittelregresse zu vermeiden?

1. Transparenz schaffen in Sachen Medikamentenverordnung

Hierzu empfiehlt sich die Nutzung der Verordnungsstatistiken und des Programms zur Richtgrößenüberwachung des PC.
Besondere Bedeutung haben dabei Schwerpunkte wie:

  • Verordnungsvolumina patientenbezogen und medikamentenbezogen;

  • Überwachung der Richtgrößenauslastung;

  • Preisvergleiche;

  • Erstellung einer "praxisindividuellen, internen" Medikamentenliste;

  • Miterfassung von Hausbesuchsverordnungen;

  • Erfassung kostenintensiver Fälle;

  • Auflistung aller indikations- und wirkstoffbezogenen Praxisbesonderheiten entsprechend Anlage 2 und 3 der Empfehlung zu Richtgrößen vom 21. Februar 2000 (KV-Rundschreiben 6/2000).

Dringend empfiehlt sich, die von der KV quartalsweise bereitgestellten vergleichenden Medikamentenstatistiken sorgfältig auszuwerten.

              

2. Beachtung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Arzneimittelverordnung

Hervorzuheben sind hierbei:

             

3. Allgemeine Maßnahmen

  • Regelmäßige Kontrolle der Verordnungsintervalle und Verordnungsmengen;

  • keine Großpackungen bei akuten Krankheitsbildern, Urlaubsvertretungen, im Notdienst oder bei Neueinstellungen;

  • Verordnungen nach Klinikaufenthalt kritisch vornehmen, eventuell Umstellung auf Generika;

  • mit der Anzahl der verordneten Präparate sinkt die Compliance und steigen die Interaktionen;

  • dokumentieren Sie Ihre Diagnostik und die daraus resultierende Therapie sorgfältig.

                

4. Spezielle Themen der Pharmakotherapie

  • Regelmäßige Erfassung und Analyse der teuren Fälle;

  • Prüfen der möglichen Umstellung auf preiswerte Generika;

  • kritischer Einsatz sogenannter Schrittinnovationen ("Me Too-Präparate");

  • Beachtung der OTC-Regelung;

  • zusätzliche Dokumentation bei Verordnung besonders bewerteter Arzneimittel;

  • strenge Indikationsstellung bei Antibiotika.

            

 

 

 

 

 

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