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  Home  >  Für Ärzte  >  Arznei-/Heilmittel  >  Arzneimittelversorgung in M-V  >  § 4-Arbeitsgruppe

§ 4-Arbeitsgruppe

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Gemeinsame Arbeitsgruppe zur Begleitung der Arzneimittelversorgung

Das Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung legte im Jahre 2001 gemäß § 4 des Beschlusses fest, dass die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen eine Arbeitsgruppe zu bilden hätten, die die Arznei- und Verbandmittelvereinbarung mit Analysen und Empfehlungen begleitet.

So regte die geschaffene Arbeitsgruppe auch im Jahre 2007 Verordnungsanalysen an. Durch Einbindung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) konnte dieses sehr zeitnah und auch arztbezogen erfolgen. Resultate der Analysen waren im vergangenen Jahr Schreiben an ausgewählte Arztpraxen und Veröffentlichungen im KV-Journal. Nach intensiver Datensicht und Studienrecherche wurden 2007 durch den MDK sehr konkrete Informationen erstellt. Es sei erinnert an die Themen Statine/Inegy, Biosimilars, Sartane/ACE-Hemmer und Glitazone.

Die Arbeitsgruppe nimmt Reaktionen der Ärzte auf dementsprechende Schreiben entgegen. Sie dürfen neben fachlicher Kritik gerne auch ein positives Echo enthalten. Kaum ein Arzt kann sich heute noch intensiv mit der riesigen Studienfülle auseinandersetzen. Die Pharmavertreter vor Ort aber sind stark motiviert, die eigenen Produkte zu favorisieren.

Problemfelder
Problemfelder in Mecklenburg-Vorpommern besetzen weiterhin die Gesamtausgaben – überwiegend morbiditätsgesteuert – und der hohe Anteil von Me-too-Präparaten (Analogpräparaten). Sind die Mecklenburger Ärzte Spitzenreiter beim Einsatz von Generika am generikafähigen Markt, werden im Verhältnis zu den Gesamtausgaben und damit im Vergleich mit Bundeszahlen noch zu häufig Me-too-Präparate verordnet.

Rabattverträge
Rabattverträge lassen den Einfluss des Arztes auf die Kosten der verordneten Generika schwinden. Zu hoffen ist, dass die Rabattverträge zu tatsächlichen Einsparungen führen werden und dieses Volumen den Ärzten am Ende des Jahres auch gutgeschrieben wird.
Ganz positiv festzuhalten sind die Einsparbemühungen der Ärzte in Sachen DDD-Kosten-Regelung 2007.

Es gibt nicht nur Aufgaben für die Ärzteschaft anzupacken. Die Krankenkassen sind aufgerufen, über ebenso konkrete Informationen ihre Versicherten an den Sparbemühungen zu beteiligen. Die Ärzteseite hält es für dringend geboten, auch die Vor-Ort-Berater der Versicherten entsprechend und regelmäßig zu schulen. Auskünfte im Sinne von „Alles ist möglich, wenn Ihr Arzt nur will“ sind kontraproduktiv.
So könnte aber eine präparatebezogene Information über Me-toos für den inanspruchnehmenden Versicherten sehr sinnvoll sein.
Im Übrigen sollten Empfehlungen der Arbeitsgruppe an Ärzte und Versicherte weitergeleitet werden, so der Schiedsamtbeschluss 2001.

(aus Journal der KVMV, Februar 2008, S.15)

 

Mitglieder der § 4-Arbeitsgruppe

Name
Titel Vorname

Fachgruppe
Abkürzung

Ort

Peter
Dr. med. Anne-Cathrin

Allgemeinmedizinerin
ALL

Sternberg

Leibold
Dr. med. Robert

Internist
INT

Rüting

Eckert
Dipl.-Med. Jutta

KVMV

Schwerin

Naumann
Dipl.-Med. Birgit

KVMV

Schwerin

Kuhn Heike

KVMV

Schwerin

Vertreter der Krankenkassen

 

 

 

 

 

 

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