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  Home  >  Für Ärzte  >  Arznei-/Heilmittel  >  Verordnungshinweise Arzneimittel  > 

Das Rezeptblatt richtig bedruckt

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Grundsätzlich gilt für die Ausstellung Ihrer Rezepte:

  • Höchstens drei Arzneimittel pro Rezeptblatt,
  • äußere Feldumrandung einhalten,
  • Schriftart Courier Rezept nur in schwarzer Farbe ausfüllen,
  • Farbband regelmäßig auswechseln,
  • keine Kursiv- oder Fettschrift verwenden.

Rezeptblatt (14601 Byte)

 

1) Gebühr frei / Geb.-pfl.

Einer dieser beiden Einträge ist auf jeden Fall vorzunehmen. Das Kästchen „Gebühr frei" ist anzukreuzen bei:

  • Personen unter 18 Jahren,
  • Personen, die unter die Härtefallregelung fallen und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen,
  • Verordnungen wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder in Zusammenhang mit der Entbindung (Mutterschaftsrichtlinie beachten!),
  • Verordnungen zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers.
    In den übrigen Fällen ist das Kästchen „Geb.-pfl." anzukreuzen.

2) Kassen-Nr.

In dieses Feld ist die Kassen-Nr. aus der Krankenversichertenkarte einzutragen. Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bei denen die Berufsgenossenschaften/ Unfallversicherungsträger zur Kostenübernahme verpflichtet sind, ist dieses Feld freizulassen (eine versehentlich gedruckte Kassen-Nr. muss deutlich durchgestrichen werden). Nur so ist gewährleistet, dass die Kosten nicht fälschlicherweise der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden.

3) Unfall/Arbeitsunfall

Wenn eine Verordnung zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers ausgestellt wird, so sind neben der Bezeichnung des zuständigen Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft anstelle der Krankenkasse) auch Unfalltag und Unfallbetrieb anzugeben. Weiterhin ist das Ankreuzfeld „Arbeitsunfall“ zu kennzeichnen. Es darf keine Kassennummer eingegeben werden! Liegt ein Unfall z.B. in der Häuslichkeit vor, erfolgt die Verordnung weiterhin zu Lasten der Krankenkasse. Es darf nicht vergessen werden, das Feld „Unfall“ anzukreuzen.

4) Vertragsarzt-Nr.

Die Vertragsarztnummer ist in fortlaufender Ziffernfolge ohne Trennzeichen auszudrucken. Vermeiden Sie daher Leerstellen, Bindestriche, Schrägstriche oder Vornullen.

5) Ausstellungsdatum

Das Datum ist im Format TT.MM.JJ aufzudrucken; z. B. 31.03.01

Statusangaben

6) In das Kästchen „BVG" ist eine 6 einzutragen, wenn es sich um einen Anspruchsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder Bundesentschädigungsgesetz (BEG) handelt.

7) In das Feld „Hilfsmittel" ist eine 7 einzutragen, wenn die Verordnung ein Hilfsmittel betrifft. Hilfsmittel, z.B. Spritze, und Arzneimittel gehören nicht auf ein gemeinsames Rezept.

8) In das Feld „Impfstoff" ist bei der Verordnung von Impfstoffen die Zahl 8 einzutragen, wobei gleichzeitig in das Feld 9 „Spr.-St.-Bedarf" die Zahl 9 eingetragen werden muss.

9) In das Feld „Spr.-St.-Bedarf" ist bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf die Zahl 9 einzutragen.

MB

 

 

 

 

 

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