1) Gebühr frei / Geb.-pfl. Einer dieser beiden
Einträge ist auf jeden Fall vorzunehmen. Das Kästchen Gebühr frei" ist
anzukreuzen bei:
- Personen unter 18 Jahren,
- Personen, die unter die Härtefallregelung fallen und eine entsprechende Bescheinigung
vorlegen,
- Verordnungen wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder in Zusammenhang mit der Entbindung
(Mutterschaftsrichtlinie beachten!),
- Verordnungen zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers.
In den übrigen Fällen ist das Kästchen Geb.-pfl." anzukreuzen.
2) Kassen-Nr.
In dieses Feld ist die Kassen-Nr. aus der Krankenversichertenkarte einzutragen. Bei
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bei denen die Berufsgenossenschaften/
Unfallversicherungsträger zur Kostenübernahme verpflichtet sind, ist dieses Feld
freizulassen (eine versehentlich gedruckte Kassen-Nr. muss deutlich durchgestrichen
werden). Nur so ist gewährleistet, dass die Kosten nicht fälschlicherweise der
Krankenkasse in Rechnung gestellt werden.
3) Unfall/Arbeitsunfall
Wenn eine Verordnung zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers ausgestellt wird, so
sind neben der Bezeichnung des zuständigen Unfallversicherungsträgers
(Berufsgenossenschaft anstelle der Krankenkasse) auch Unfalltag und Unfallbetrieb
anzugeben. Weiterhin ist das Ankreuzfeld Arbeitsunfall zu kennzeichnen. Es
darf keine Kassennummer eingegeben werden! Liegt ein Unfall z.B. in der Häuslichkeit vor,
erfolgt die Verordnung weiterhin zu Lasten der Krankenkasse. Es darf nicht vergessen
werden, das Feld Unfall anzukreuzen.
4) Vertragsarzt-Nr.
Die Vertragsarztnummer ist in fortlaufender Ziffernfolge ohne Trennzeichen
auszudrucken. Vermeiden Sie daher Leerstellen, Bindestriche, Schrägstriche oder
Vornullen.
5) Ausstellungsdatum
Das Datum ist im Format TT.MM.JJ aufzudrucken; z. B. 31.03.01
Statusangaben
6) In das Kästchen BVG" ist eine 6 einzutragen, wenn es sich um einen
Anspruchsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder
Bundesentschädigungsgesetz (BEG) handelt.
7) In das Feld Hilfsmittel" ist eine 7 einzutragen, wenn die Verordnung ein
Hilfsmittel betrifft. Hilfsmittel, z.B. Spritze, und Arzneimittel gehören nicht auf ein
gemeinsames Rezept.
8) In das Feld Impfstoff" ist bei der Verordnung von Impfstoffen die Zahl 8
einzutragen, wobei gleichzeitig in das Feld 9 Spr.-St.-Bedarf" die Zahl 9
eingetragen werden muss.
9) In das Feld Spr.-St.-Bedarf" ist bei der Verordnung von
Sprechstundenbedarf die Zahl 9 einzutragen.
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