Die Probleme, die im offenen Brief der Apothekerkammer (Seite 18 der
gedruckten Fassung) angesprochen wurden, sind für einen Großteil der Kollegen keine
Alltagsangelegenheiten. Trotzdem sollte man sich darauf einstellen, mit solchen Patienten
konfrontiert zu werden.
Was sind das für Patienten, die Ärzte so unter Druck setzen - mit dem Verlangen nach
Medikamenten - und welche Ziele verfolgen sie? Kriminelle - Verkauf der Medikamente auf
dem Schwarzmarkt;
Süchtige - Selbstanwendung mit zunehmenden Schädigungen;
Abhängige - Beschaffungskriminalität.
Welche Methoden wenden diese Patienten an, um an ihr Ziel zu gelangen?
- Vortäuschung von Krankheiten bis zur Perfektion;
- Ausübung von Druck auf den Arzt bis zur Gewaltandrohung;
- Rezeptdiebstahl und Fälschung;
- Erbitten eines Rezeptes angeblich für eine andere Person (zum Beispiel für die
Großmutter), jedoch wird das Medikament für den Eigenbedarf gebraucht;
- Arzthopping.
Im folgenden möchten wir einige Tips für den bewußten Umgang mit diesen Patienten
geben. Die Umsetzbarkeit ist jedoch abhängig von den individuellen Entscheidungen im
Praxisalltag.
- Unbefugte sollten nie Zugang zu Rezeptblattvordrucken haben;
- zu überdenken ist das Problem der "Blankorezepte" und der Aufbewahrung des
Arztstempels;
- bei Verdacht auf Mißbrauch oder Abhängigkeit empfehlen wir, Rücksprache mit dem
Hausarzt zu halten, wenn er bekannt ist;
- bei Zweifel (unter Berücksichtigung des Arztgeheimnisses) Kontakt zu anderen Kollegen
der Region aufnehmen;
- bei konkreten Verdachtsfällen Information an die Krankenkasse geben (aufgrund einer
Mitteilung hat die DAK bereits bei Fällen aus dem südlichen Bereich von
Mecklenburg-Vorpommern reagiert );
- Rücksprache mit der Apotheke;
- bei Gewaltandrohung Polizei einschalten;
- Patienten, die ihre Sucht eingestehen, nicht "abwimmeln", sondern auf die
Möglichkeit der Behandlung in Schwerpunktpraxen für Patienten mit Suchtproblemen
verweisen.
Diese Schwerpunktpraxen -Sucht- (siehe untere Kästen) stehen den Vertragsärzten
selbstverständlich auch als Konsiliarius zur Verfügung.
Auf folgende Rechtsgrundlagen möchten wir in diesem Zusammenhang hinweisen:
- BUB-Richtlinien, Anlage A, 2. Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger vom
18. Juni 1999;
- 15. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (15. BtMÄndV)
vom 25.Juni 2001;
- es ist kritisch an neue Möglichkeiten heranzugehen und zu prüfen, ob dies wirklich
gewollt ist; Beispiel :
à In Artikel 2, § 5, Abs. 3 wird geregelt, daß ab 1. Juli 2002 "ein Arzt, der die
Voraussetzungen nach Absatz 2 (Qualifikationen d. Red.) nicht erfüllt, für höchstens
drei Patienten gleichzeitig ein Substitutionsmittel verschreiben darf, wenn er
sichergestellt hat, daß der Patient einmal im Quartal bei einem Konsiliarius (Kollege mit
Qualifikation. d.Red.) vorgestellt wird".
Um den Arzneimittelmißbrauch zu verhindern und um auf mögliche gesetzgeberische
Bemühungen zu dieser Problematik Einfluß nehmen zu können, brauchen wir die Mitarbeit
der Ärzte. Bei Problemen, Fragen, Hinweisen und Anregungen stehen wir ihnen zur
Verfügung.
Ansprechpartner neben den Schwerpunktpraxen für Suchtpatienten sind die Mitglieder der
Beratungskommission zur Substitutionsbehandlung über die KVMV, Liane Ohde, Ruf:
(0385)7431 210. js
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