Das Bundesministerium teilte kürzlich mit, dass jeder Arzt in
medizinisch gebotenen Fällen auch künftig rezeptfreie Arzneimittel zur Versorgung der
Versicherten einsetzen kann und soll. Diese Mittel werden lediglich nicht mehr von den
Krankenkassen bezahlt. Der Vertragsarzt ist verpflichtet, wirtschaftlich zu verordnen.
Wenn rezeptfreie Arzneimittel zur Behandlung einer Erkrankung medizinisch notwendig,
zweckmäßig und ausreichend sind, sollen diese auch zur Anwendung kommen. Ein Ausweichen
des Vertragsarztes auf die Verordnung eines rezeptpflichtigen Arzneimittels ist mit dem
Wirtschaftlichkeitsgebot nicht vereinbar.
Das Bundesministerium ist ebenso der Meinung, dass es neben der Nichtbeachtung des
Wirtschaftlichkeitsgebotes auch unärztlich wäre, wenn der Vertragsarzt anstelle von
risikoarmen (nicht verschreibungspflichtigen) Präparaten Arzneimittel mit höheren
Risiken auf einem Kassenrezept verordnen würde, nur um dem Patienten Kosten zu ersparen. |