Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten uns auf diesem Wege mit einem Problem an Sie wenden, welches die
Verordnung von stark wirksamen Analgetika oder Sedative/ Hypnotika mit z.T. hohem
Suchtpotenzial, von Anabolika und deren Abkömmlingen und anderen problematischen,
suchterzeugenden Arzneimitteln in unserem Bundesland betrifft.
Wir wurden durch Apothekerinnen und Apotheker darüber informiert, daß z.B. RohypnolÒ -
Tabletten von einigen Ärzten sehr unkritisch an z. T. unbekannte Patienten verschrieben
werden.
Andere (meist jüngere) Patienten setzen die Ärztinnen und Ärzte in den Sprechstunden
massiv unter Druck, so daß diese dann letztlich keinen anderen Ausweg mehr sehen als dem
Verlangen nach einem bestimmten starken Analgetikum (z.B. Tryasol Codein forte Tropfen,
Tilidin Tropfen, Nalidin Lösung u.a.) nachzugeben und dieses zu verschreiben.
Es ist auch bekannt, daß die verschriebenen Arzneimittel anschließend auf dem
Schwarzmarkt weiterveräußert werden. So kann für eine RohypnolÒ -Tablette in der
Drogenszene ein Preis von bis zu 200 DM erzielt werden.
Patienten, die eine Verschreibung von starken Schmerzmitteln und/ oder Sedativa/ Hypnotika
begehren, sollte natürlich nicht die notwendige Medikation vorenthalten werden.
Es erscheint uns aber sinnvoll, daß in solchen Fällen der Arzt gegebenenfalls Kontakt
mit dem Hausarzt des Patienten aufnimmt, sich über die Notwendigkeit der Medikation
Gewißheit verschafft und zwischen einer möglichen Abhängigkeit und einer medizinischen
Indikation differenzieren kann.
Bei einem Verdachtsfall des offensichtlichen Mißbrauchs könnte dann die Hilfe von
speziellen Suchtpraxen in Anspruch genommen werden.
Wir glauben, daß es so möglich ist, sowohl die ordnungsgemäße und sichere Versorgung
von schwerkranken Patienten mit Arzneimitteln zu sichern als auch möglichen Mißbrauch
mit stark wirksamen Präparaten zu verhindern.
Eine weitere Problematik ist das zunehmende Verschreiben potentieller Anabolika
(PrimobolanÒ , SpiropentÒ ) auf Privatrezept.
Auch in diesen Fällen sollte eine mißbräuchliche Verwendung als muskelaufbauendes
Anabolikum in Erwägung gezogen werden und bei einem konkreten Verdacht die Verschreibung
verweigert werden.
Des weiteren beobachten wir seit einiger Zeit eine sehr starke Tendenz zu
Rezeptfälschungen, die sich in zunehmenden Maße auch auf die o.g. Arzneimittelgruppen
konzentrieren.
Unabhängig davon, ob es sich um Blanko-Vordrucke handelt, Formulare mit eingedrucktem
Praxisstempel oder bereits blanko unterschriebene Rezepte, es werden alle notwendigen
Angaben, oft sehr professionell, unter Verwendung der richtigen Vertragsarztnummer
eingetragen und die Rezeptvordrucke unter Fälschung der Arztunterschrift zur Beschaffung
von Medikamenten verwendet. Bevorzugte Arzneimittel sind wiederum die o.g.
Arzneimittelgruppen.
Es ist aber in der Apotheke heute oft schwierig, eine Rezeptfälschung überhaupt noch zu
erkennen.
Für uns bedeutet das in jedem Falle auch die Notwendigkeit der Information unserer
Kolleginnen und Kollegen per Rundbrief und somit einen großen Verwaltungsaufwand.
Es muß deshalb ein Hauptanliegen sein, zu verhindern, daß Unbefugte in den Besitz von
Rezeptblattvordrucken gelangen. Es muß verdeutlicht werden, daß Rezepte Blankoschecks
der Krankenkassen sind, die entsprechend sicher zu verwahren sind und die beschafften
Arzneimittel dem Praxisverbrauch und somit dem Budget des jeweiligen Arztes und der KV
zugerechnet werden.
Für Ihre Mithilfe bei der Zurückdrängung des Arzneimittelmißbrauchs und der
Verbesserung der Arzneimittelsicherheit möchten wir uns - die Apothekerinnen und
Apotheker des Landes Mecklenburg-Vorpommern - schon jetzt bei Ihnen sehr herzlich
bedanken.
gez. Dr. Falk Wilhelm
Geschäftsführer
|