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  Home  >  Für Ärzte  >  Arznei-/Heilmittel  >  Verordnungshinweise Arzneimittel  >  Mißbrauch von Arzneimitteln verhindern

Mißbrauch von Arzneimitteln verhindern

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Offener Brief der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern an die Ärztinnen und Ärzte unseres Landes

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten uns auf diesem Wege mit einem Problem an Sie wenden, welches die Verordnung von stark wirksamen Analgetika oder Sedative/ Hypnotika mit z.T. hohem Suchtpotenzial, von Anabolika und deren Abkömmlingen und anderen problematischen, suchterzeugenden Arzneimitteln in unserem Bundesland betrifft.
Wir wurden durch Apothekerinnen und Apotheker darüber informiert, daß z.B. RohypnolÒ - Tabletten von einigen Ärzten sehr unkritisch an z. T. unbekannte Patienten verschrieben werden.
Andere (meist jüngere) Patienten setzen die Ärztinnen und Ärzte in den Sprechstunden massiv unter Druck, so daß diese dann letztlich keinen anderen Ausweg mehr sehen als dem Verlangen nach einem bestimmten starken Analgetikum (z.B. Tryasol Codein forte Tropfen, Tilidin Tropfen, Nalidin Lösung u.a.) nachzugeben und dieses zu verschreiben.
Es ist auch bekannt, daß die verschriebenen Arzneimittel anschließend auf dem Schwarzmarkt weiterveräußert werden. So kann für eine RohypnolÒ -Tablette in der Drogenszene ein Preis von bis zu 200 DM erzielt werden.
Patienten, die eine Verschreibung von starken Schmerzmitteln und/ oder Sedativa/ Hypnotika begehren, sollte natürlich nicht die notwendige Medikation vorenthalten werden.
Es erscheint uns aber sinnvoll, daß in solchen Fällen der Arzt gegebenenfalls Kontakt mit dem Hausarzt des Patienten aufnimmt, sich über die Notwendigkeit der Medikation Gewißheit verschafft und zwischen einer möglichen Abhängigkeit und einer medizinischen Indikation differenzieren kann.
Bei einem Verdachtsfall des offensichtlichen Mißbrauchs könnte dann die Hilfe von speziellen Suchtpraxen in Anspruch genommen werden.
Wir glauben, daß es so möglich ist, sowohl die ordnungsgemäße und sichere Versorgung von schwerkranken Patienten mit Arzneimitteln zu sichern als auch möglichen Mißbrauch mit stark wirksamen Präparaten zu verhindern.
Eine weitere Problematik ist das zunehmende Verschreiben potentieller Anabolika (PrimobolanÒ , SpiropentÒ ) auf Privatrezept.
Auch in diesen Fällen sollte eine mißbräuchliche Verwendung als muskelaufbauendes Anabolikum in Erwägung gezogen werden und bei einem konkreten Verdacht die Verschreibung verweigert werden.
Des weiteren beobachten wir seit einiger Zeit eine sehr starke Tendenz zu Rezeptfälschungen, die sich in zunehmenden Maße auch auf die o.g. Arzneimittelgruppen konzentrieren.
Unabhängig davon, ob es sich um Blanko-Vordrucke handelt, Formulare mit eingedrucktem Praxisstempel oder bereits blanko unterschriebene Rezepte, es werden alle notwendigen Angaben, oft sehr professionell, unter Verwendung der richtigen Vertragsarztnummer eingetragen und die Rezeptvordrucke unter Fälschung der Arztunterschrift zur Beschaffung von Medikamenten verwendet. Bevorzugte Arzneimittel sind wiederum die o.g. Arzneimittelgruppen.
Es ist aber in der Apotheke heute oft schwierig, eine Rezeptfälschung überhaupt noch zu erkennen.
Für uns bedeutet das in jedem Falle auch die Notwendigkeit der Information unserer Kolleginnen und Kollegen per Rundbrief und somit einen großen Verwaltungsaufwand.
Es muß deshalb ein Hauptanliegen sein, zu verhindern, daß Unbefugte in den Besitz von Rezeptblattvordrucken gelangen. Es muß verdeutlicht werden, daß Rezepte Blankoschecks der Krankenkassen sind, die entsprechend sicher zu verwahren sind und die beschafften Arzneimittel dem Praxisverbrauch und somit dem Budget des jeweiligen Arztes und der KV zugerechnet werden.
Für Ihre Mithilfe bei der Zurückdrängung des Arzneimittelmißbrauchs und der Verbesserung der Arzneimittelsicherheit möchten wir uns - die Apothekerinnen und Apotheker des Landes Mecklenburg-Vorpommern - schon jetzt bei Ihnen sehr herzlich bedanken.

gez. Dr. Falk Wilhelm
Geschäftsführer

 

 

 

 

 

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