(Muster 56 bis 58)
Eine neue Rahmenvereinbarung ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Wesentliche Änderungen sind:
- Orientierung der Rehabilitationsziele an der ICF - Nr. 1.1. (ICF =
Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit;
Näheres dazu unter www.dimdi.de bei
Klassifikationen)
- Notwendigkeit für RehaSport bzw. Funktionstraining kann erneut nach ambulanten oder
stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bestehen - Nr. 4.1.
- Indikationsliste zu denjenigen Krankheiten, bei denen ein erweiterter Leistungsumfang
bzw. Folgeverordnungen im Rahmen des RehaSports und des RehaSports in Herzgruppen
notwendig sein kann - Nr. 4.4.1./4.4.2.
- Bedingungen für eine längere Leistungsdauer - Nr. 4.4.4.
- Regelungen zu Mitgliedsbeiträgen in Rehabilitationssportgruppen - Nr. 17.4.
Auf der Internetseite der KBV
befinden sich die neue Fassung der Rahmenvereinbarung und eine synoptische
Gegenüberstellung zur alten Fassung, die heruntergeladen werden können. Ein neuer
Vordruck wird erst zum 2. Quartal 2007 erwartet.
Die KV bittet darum, die Regelungen unter den Nummern 4.4.1. bis 4.4.4.
der Rahmenvereinbarung hinsichtlich des erweiterten Leistungsumfangs sowie der
Folgeverordnungen zu beachten und um die dort genannten Indikationen auf den noch
gültigen Mustern zu ergänzen.
MB
(aus KV-Journal Ausgabe März 2007, S.18) |