Für Ärzte, die ihre Facharztweiterbildung nach dem 01.01.2009 beginnen, gelten
entsprechend der gültigen Weiterbildungsordnung folgende Regelungen:
Die Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin umfasst 5 Jahre bei
einem weiterbildungsbefugten Arzt an einer entsprechenden Weiterbildungsstätte, die sich
in einen stationären und einen ambulanten Abschnitt unterteilt. Im einzelnen sind nach
der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer MV folgende Abschnitte zu absolvieren:
- 12 Monate Innere Medizin im Akutkrankenhaus
- 6 Monate Chirurgie
- 6 Monate in Kinder- und Jugendmedizin
- 3 Monate Orthopädie/Physikalische u. Rehab. Medizin
- 3 Monate Anästhesiologie
- 18 Monate Allgemeinmedizin
- 12 Monate in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung und Einrichtungen des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes (Weiterbildungsabschnitte von unter sechs Monaten sind
anrechenbar)
- 80 Stunden Kurs-Weiterbildung Psychosomatische Grundversorgung
Für Ärzte, die ihre Facharztweiterbildung vor dem 01.01.2009 begonnen
haben, kann auch nachfolgend aufgeführter Weiterbildungsweg absolviert werden:
Die Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin für Innere und Allgemeinmedizin umfasst 5
Jahre bei einem weiterbildungsbefugten Arzt an einer entsprechenden Weiterbildungsstätte,
die sich in einen stationären und einen ambulanten Abschnitt unterteilt. Nach der
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer MV teilen sich die Abschnitte der Weiterbildung wie
folgt auf:
36 Monate
in der stationären internistischen Patientenversorgung, davon
- 6 Monate in Kinder- und Jugendmedizin
- können bis zu 6 Monate in weiteren Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung
(auch 3-Monats-Abschnitte) angerechnet werden, die auch im ambulanten Bereich ableistbar
sind
und
24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon
- 6 Monate in Chirurgie (auch 3-Monats-Abschnitte)
und
80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatische Grundversorgung
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