Die Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin für Innere und Allgemeinmedizin umfasst 5
Jahre bei einem Weiterbildungsbefugten an einer entsprechenden Weiterbildungsstätte, die
sich in einen stationären und einen ambulanten Abschnitt unterteilt. 36 Monate
in der stationären internistischen Patientenversorgung, davon
- 6 Monate in Kinder- und Jugendmedizin
- können bis zu 6 Monate in weiteren Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung
(auch 3-Monats-Abschnitte) angerechnet werden, die auch im ambulanten Bereich ableistbar
sind
und
24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon
- 6 Monate in Chirurgie (auch 3-Monats-Abschnitte)
und
80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatische Grundversorgung
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