Famulaturen bieten eine sehr gute Gelegenheit, die ambulante Versorgung kennen zu lernen und erweisen sich oft als echte Entscheidungshilfe. Die KVMV unterstützt diese mit 250,- Euro/Monat bei Absolvierung der Famulatur in hausärztlichen Praxen. Eine anteilige Auszahlung des Zuschusses ist möglich: für eine 2-wöchige Famulatur in einer Haus- bzw. Facharztpraxis wird dann z.B. ein Zuschuss in Höhe von 100,- Euro gezahlt. Der Lenkungszuschlag von 50,- Euro bei hausärztlichen Praxen wird allerdings nur je vollen Monat gezahlt. Weitere Informationen finden Sie im "Statut über die Durchführung von Gemeinschaftsaufgaben und von Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern"
Statut über die Durchführung von Gemeinschaftsaufgaben und von Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern
Förderung der Weiterbildung zum
Hausarzt: Die ambulante Weiterbildung zum Hausarzt kann auf Antrag des weiterbildenden Arztes mit einem monatlichen Gehaltskostenszuschuss in Höhe von 3.500,- pro Monat (bzw. 3.750 pro Monat in von Unterversorgung bedrohten Landesteilen) gefördert werden.
Kursweiterbildung
Allgemeinmedizin
Nach Absolvierung der Facharztweiterbildung und Niederlassung in MV können die
notwendigen Ausgaben bis zur Höhe von 800 erstattet
werden.
Gewährung von Umsatzgarantien
und Investitionszuschläge
Bei Niederlassung in versorgungsgefährdeten Regionen, die als dringlich zu besetzen
ausgeschrieben werden (Sicherstellungspraxen), kann durch die KVMV eine Umsatzgarantie und
ein Investitionszuschuss gewährt werden.