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  Home  >  Für Ärzte  >  Cand. med.  >  Finanzielle Wegbegleitung

Die finanzielle Wegbegleitung durch die KVMV

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Wegbegleitung

Famulaturen bieten eine sehr gute Gelegenheit, die ambulante Versorgung kennen zu lernen und erweisen sich oft als echte Entscheidungshilfe. Die KVMV unterstützt diese mit 250,- Euro/Monat bei Absolvierung der Famulatur in hausärztlichen Praxen. Eine anteilige Auszahlung des Zuschusses ist möglich: für eine 2-wöchige Famulatur in einer Haus- bzw. Facharztpraxis wird dann z.B. ein Zuschuss in Höhe von 100,- Euro gezahlt. Der Lenkungszuschlag von 50,- Euro bei hausärztlichen Praxen wird allerdings nur je vollen Monat gezahlt. Weitere Informationen finden Sie im "Statut über die Durchführung von Gemeinschaftsaufgaben und von Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern"
   

  • Antrag auf Unterstützung von Famuli       
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12 kB
  • Angebote von Ärzten zur Beschäftigung von Famulanten
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406 kB
  • Statut über die Durchführung von Gemeinschaftsaufgaben und von Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern
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40 kB
          

Förderung der Weiterbildung zum Hausarzt: Die ambulante Weiterbildung zum Hausarzt kann auf Antrag des weiterbildenden Arztes mit einem monatlichen Gehaltskostenszuschuss in Höhe von 3.500,- € pro Monat (bzw. 3.750 € pro Monat in von Unterversorgung bedrohten Landesteilen) gefördert werden.
   

  • Musterweiterbildungsvertrag
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  • Antrag auf Genehmigung zur Anstellung eines Weiterbildungsassistenten
    (FA für Allgemeinmedizin / FA für Innere u. Allgemeinmedizin)
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  • Antrag auf Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
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22 kB
                  

Kursweiterbildung Allgemeinmedizin
Nach Absolvierung der Facharztweiterbildung und Niederlassung in MV können die notwendigen Ausgaben bis zur Höhe von 800 € erstattet werden.          

                     

Gewährung von Umsatzgarantien und Investitionszuschläge
Bei Niederlassung in versorgungsgefährdeten Regionen, die als dringlich zu besetzen ausgeschrieben werden (Sicherstellungspraxen), kann durch die KVMV eine Umsatzgarantie und ein Investitionszuschuss gewährt werden.

 

 

 

 

 

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