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Übergangsregelung Heilmittel-Vordruckmuster 13, 14, 18
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Übergangsregelung bei Heilmittel-Vordruckmuster 13, 14, 18
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Die Vordrucke 13, 14, 18 können leider nicht termingerecht in die Arztpraxis eingeführt werden.
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Die KBV teilte mit:
Die Vordrucke 13, 14, 18 können leider nicht termingerecht in die Arztpraxis eingeführt
werden, weil einige Software-Häuser zum 1. Juli 2004 kein Up date der
Heilmittel-Formulare vorgenommen haben und es zudem vereinzelt zu Schwierigkeiten bei der
zeitgerechten Auslieferung der neuen Vordrucke gekommen ist. Da vorgesehen war, dass ab
dem 1. Juli 2004 ein vollständiger Austausch der alten gegen die neuen Vordrucke zu
erfolgen hat, ist aufgrund der oben genannten Schwierigkeiten zur Sicherstellung einer
reibungslosen Versorgung mit Heilmitteln folgende Übergangsregelung für die
Vertragsärzte erforderlich, die über keine neue Software bzw. noch nicht über neue
Vordrucke verfügen:
1. |
In diesen Fällen wird ausnahmsweise bis zum
Ausstellungsdatum 31.8.2004 akzeptiert, die bis zum 30.6.2004 gültigen
Verordnungsvordrucke weiter zu verwenden. |
Dabei ist zu beachten, dass auf dem
alten Vordruck |
a) |
der Diagnoseschlüssel im Textfeld
Diagnose mit Leitsymptomatik ggf. wesentliche Befunde |
b) |
die Behandlungsfrequenz im Feld Anzahl pro
Woche sowie |
c) |
die genaue Bezeichnung des Heilmittels (z. B.
MLD 30) |
anzugeben sind. |
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2. |
Für den Fall unvollständiger Angaben durch den
Vertragsarzt ist der Heilmitteltherapeut in diesen Fällen nur nach telefonischer
Rücksprache und im Einvernehmen mit dem Vertragsarzt berechtigt, Ergänzungen dieses
Inhaltes vorzunehmen. |
Diese Regelung wurde mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen abgestimmt. Unabhängig
von dieser Regelung wird die KBV mit Nachdruck die punktuell bestehenden
Übergangsprobleme einer Lösung zuführen.
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