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  Home  >  Für Ärzte  >  Varia  >  2004  >  Übergangsregelung Heilmittel-Vordruckmuster 13, 14, 18

Übergangsregelung bei Heilmittel-Vordruckmuster 13, 14, 18

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Die Vordrucke 13, 14, 18 können leider nicht termingerecht in die Arztpraxis eingeführt werden.

Die KBV teilte mit:

Die Vordrucke 13, 14, 18 können leider nicht termingerecht in die Arztpraxis eingeführt werden, weil einige Software-Häuser zum 1. Juli 2004 kein Up date der Heilmittel-Formulare vorgenommen haben und es zudem vereinzelt zu Schwierigkeiten bei der zeitgerechten Auslieferung der neuen Vordrucke gekommen ist. Da vorgesehen war, dass ab dem 1. Juli 2004 ein vollständiger Austausch der alten gegen die neuen Vordrucke zu erfolgen hat, ist aufgrund der oben genannten Schwierigkeiten zur Sicherstellung einer reibungslosen Versorgung mit Heilmitteln folgende Übergangsregelung für die Vertragsärzte erforderlich, die über keine neue Software bzw. noch nicht über neue Vordrucke verfügen:

1.  

In diesen Fällen wird ausnahmsweise bis zum Ausstellungsdatum 31.8.2004 akzeptiert, die bis zum 30.6.2004 gültigen Verordnungsvordrucke weiter zu verwenden.

Dabei ist zu beachten, dass auf dem „alten“ Vordruck

a) 

der Diagnoseschlüssel im Textfeld „Diagnose mit Leitsymptomatik ggf. wesentliche Befunde“

b)

die Behandlungsfrequenz im Feld „Anzahl pro Woche“ sowie

c)

die genaue Bezeichnung des Heilmittels (z. B. MLD – 30)

anzugeben sind.

 

2.

Für den Fall unvollständiger Angaben durch den Vertragsarzt ist der Heilmitteltherapeut in diesen Fällen nur nach telefonischer Rücksprache und im Einvernehmen mit dem Vertragsarzt berechtigt, Ergänzungen dieses Inhaltes vorzunehmen.

 
Diese Regelung wurde mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen abgestimmt. Unabhängig von dieser Regelung wird die KBV mit Nachdruck die punktuell bestehenden Übergangsprobleme einer Lösung zuführen.

 

 

 

 

 

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