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Entscheidung für fünf Referenzzentren als Grundlage für flächendeckende Versorgung
Nach intensiven Diskussionen haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die
Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen den Weg für die Fortsetzung der
flächendeckenden Einführung des Mammographie-Screenings in Deutschland bereitet. Der
für die Durchführung des Screenings eingesetzte Beirat der Kooperationsgemeinschaft
Mammographie konnte in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten am 22. Dezember 2004 über
fünf Referenzzentren entscheiden. Einstimmig sprachen sich die Vertreter der KBV und der
Spitzenverbände der Krankenkassen für die Standorte Berlin, Bremen, München, Münster
und Wiesbaden aus. Darüber hinaus wird im Rahmen einer erneuten Ausschreibung geprüft,
ob und gegebenenfalls wo für die Region Nordrhein, Rheinland-Pfalz und Saarland ein
weiteres Referenzzentrum gebildet werden soll. Die Entscheidung für Baden-Württemberg
soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Mit der Entscheidung für diese Referenzzentren hat die gemeinsame Selbstverwaltung den
wichtigsten Meilenstein für die Einführung und die Weiterentwicklung des
Mammographie-Screenings erreicht, denn somit kann von den fünf Zentren ausgehend über
regionale Reihenuntersuchungs-Einrichtungen (so genannte Screening-Einheiten) eine
bundes-weite Versorgung aufgebaut werden. Nach Ansicht der Selbstverwaltung sind nun die
Landesregierungen gefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf
die datenschutzrechtlichen Regelungen für das Einladungssystem, zu schaffen.
Die Aufgabe von Referenzzentren ist es, die am Mammographie-Screening-Programm
teilnehmenden Ärzte und radiologischen Fachkräfte fortzubilden, zu betreuen und zu
beraten. Zudem sind sie für die externe medizinische und technische Qualitätssicherung
verantwortlich. Jeder Leiter eines Referenzzentrums wird auch programmverantwortlicher
Arzt in einer dem Referenzzentrum angegliederten regionalen Screening-Einheit sein.
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