Der vertragsärztliche Notdienst umfasst die Sicherstellung der
vertragsärztlichen Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten. So ist sichergestellt,
dass Sie auch nachts oder an den Wochenenden, wenn die niedergelassenen Vertragsärztinnen
und Vertragsärzte üblicherweise keine Sprechstunde abhalten, einen Arzt erreichen
können. Die Kassenärztliche Vereinigung sorgt damit dafür, dass Ihnen immer dann, wenn
Ihnen etwas fehlt, ein Arzt als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Rund um die
Uhr.
Der vertragsärztliche Notdienst steht Ihnen damit für solche Erkrankungen zur
Verfügung, mit denen Sie sich in den Sprechzeiten an ihren niedergelassenen Arzt wenden
würden, deren Behandlung jedoch keinen weiteren Aufschub duldet.
Nicht zum vertragsärztlichen Notdienst gehört der Rettungsdienst. Bei Fällen, in denen
der Verdacht einer lebensbedrohlichen Erkrankung besteht, die der sofortigen ärztlichen
Behandlung bedarf, wenden Sie sich unmittelbar an den Rettungsdienst.
Ein Anspruch auf einen Hausbesuch im Rahmen des vertragsärztlichen Notdienstes - ebenso
wie zu den Sprechzeiten - besteht nur dann, wenn das Aufsuchen des Arztes in seiner Praxis
bzw. in der Notdienstpraxis aufgrund der Erkrankung nicht möglich ist.
Deshalb ersuchen Sie den Arzt bitte ausschließlich dann um einen Hausbesuch, wenn Ihre
Erkrankung ein Verlassen Ihres häuslichen Umfeldes und ein Aufsuchen des Arztes in seiner
Praxis nicht zulässt.
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