Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2003 eine Beauftragte der
Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten ernannt. Das Amt wurde im
Rahmen der Gesundheitsreform neu geschaffen. Wichtigste Aufgabe der Patientenbeauftragten
ist, dafür zu sorgen, dass die Interessen der Patienten stärker beachtet werden.
Die Patientenbeauftragte setzt sich für die Belange der Patientinnen und Patienten ein
und wird als kompetente Ansprechpartnerin den Patientinnen und Patienten sowie deren
Interessenvertretungen zur Verfügung stehen. Patienten können sich mit einer Beschwerde
oder Nachfrage direkt an sie wenden. Die Patientenbeauftragte kümmert sich künftig auf
Bundesebene um die Rechte der Patientinnen und Patienten und soll deren Gewicht im
politischen Entscheidungsprozess erhöhen.
Die Geschäftsstelle der Patientenbeauftragten befindet im Bundesministerium für
Gesundheit und Soziale Sicherung.
Die Patientenbeauftragte informiert regelmäßig in einem Bericht die Öffentlichkeit
über ihre Arbeit.
Sollten Sie Fragen an die Patientenbeauftragte haben, wenden Sie sich bitte an:
info@die-patientenbeauftragte.de.
oder per Post an:
Geschäftsstelle der Patientenbeauftragten der Bundesregierung
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Frau Helga Kühn-Mengel
11017 Berlin
oder über das Bürgertelefon:
montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr erreichbar
unter den Nummern
(01805) 99 66 |
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für Fragen zur Rente |
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Krankenversicherung |
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Infos für Menschen mit Behinderungen |
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Für Gehörlose/Hörgeschädigte gibt es Infos unter (01805) 99 66 07 (per Schreibtelefon) oder (01805) 22 11 28 (per Fax)
(0,12 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz)
Weitere Infos im Internet: www.die-gesundheitsreform.de.
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