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  Home  >  Für Patienten  >  Häufige Fragen  >  Darf ein Arzt eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen?

Darf ein Arzt eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen?

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Wann der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen darf richtet sich nach der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie. Diese wird von einem mit Ärzten und Krankenkassenvertretern besetzten Gremium auf Bundesebene (Gemeinsamer Bundesausschuss) erlassen.
Nach der Richtlinie soll die Arbeitsunfähigkeit für eine vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Auch die Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag sowie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit ist nur ausnahmsweise und nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig.

 

 

 

 

 

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