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Gleichbehandlung der Patienten bei den Psychotherapeuten
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Wie ist die Praxisgebühr beim Psychotherapeuten geregelt? - Gleichbehandlung der Patienten
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Die Gleichbehandlung der Patienten bei den Psychotherapeuten wird ab 1. Juli 2006 zu einer
unbefristeten Regelung. Auch hier gilt: Der erste Kontakt im Quartal lässt die
Praxisgebühr fällig werden. Danach kann der ärztliche Psychotherapeut eine Überweisung
ausstellen. Der psychologische Psychotherapeut beziehungsweise der Kinder- und
Jugendpsychotherapeut gibt dem Patienten die bekannte Quittung mit. In beiden Fällen
braucht der Versicherte bei einem im selben Quartal folgenden Praxisbesuch nicht nochmals
zehn Euro zu entrichten.
Diese Regelung galt bisher auch, allerdings nur zeitlich befristet bis 30. Juni 2006. Nun
ist aus dem Provisorium eine dauerhafte Lösung geworden. |
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