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  Home  >  Für Patienten  >  Häufige Fragen  >  Gleichbehandlung der Patienten bei den Psychotherapeuten

Wie ist die Praxisgebühr beim Psychotherapeuten geregelt? - Gleichbehandlung der Patienten

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Die Gleichbehandlung der Patienten bei den Psychotherapeuten wird ab 1. Juli 2006 zu einer unbefristeten Regelung. Auch hier gilt: Der erste Kontakt im Quartal lässt die Praxisgebühr fällig werden. Danach kann der ärztliche Psychotherapeut eine Überweisung ausstellen. Der psychologische Psychotherapeut beziehungsweise der Kinder- und Jugendpsychotherapeut gibt dem Patienten die bekannte Quittung mit. In beiden Fällen braucht der Versicherte bei einem im selben Quartal folgenden Praxisbesuch nicht nochmals zehn Euro zu entrichten.

Diese Regelung galt bisher auch, allerdings nur zeitlich befristet bis 30. Juni 2006. Nun ist aus dem Provisorium eine dauerhafte Lösung geworden.

 

 

 

 

 

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